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Unna, den 08. April 2020

Neuer Erlass des Landes untersagt Osterfeuer
Kreisstadt Unna.

Das Abbrennen von Osterfeuern ist in diesem Jahr untersagt. Nach dem neuesten Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW sind gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)   Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt. Aufgrund dessen können Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition zurzeit nicht stattfinden. 

Die Veranstalter der Brauchtumsfeuer werden vom Ordnungsamt der Stadt Unnaüber die neue Erlasslage des Landes informiert.Die Regelung vor dem jetzigen Erlass sah ein Abbrennen von bereits genehmigten Osterfeuern unter Aufsicht von maximal zwei Personen vor. Nun hat das Landesministerium ein generelles Verbot für diese Brauchtumsfeuer ausgesprochen.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass Feuer im Freien nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden dürfen. 

Ein genereller Entsorgungsengpass für Grün- bzw. Gartenabfälle besteht derzeit nicht und wäre im Übrigen auch nicht über das Abbrennen von Osterfeuern unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu lösen. 

 



Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Pressestelle

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