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Presseinformation

20. Mai 2020
Coronavirus: Kreis Steinfurt weist auf Regeln in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hin
Besuche unterliegen zum Schutz der Bewohner Hygieneauflagen

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt weist ausdrücklich darauf hin, dass auch mit der am 11. Mai landesweit in Kraft getretenen neuen Coronaschutzverordnung weiterhin Schutzregelungen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet gelten. Die bisherigen generellen Besuchsverbote sind zwar aufgehoben, die Besuche müssen zur Vermeidung von Infektionsgefahren aber unter bestimmten Hygieneauflagen stattfinden.

 

„Wir können sehr gut nachvollziehen, dass die Bürgerinnen und Bürger besonders in dieser Lage möglichst viel Zeit mit ihren Angehörigen in Pflegeeinrichtungen verbringen möchten. Wir bitten aber auch um Verständnis und darum, sich an die geltenden Regelungen zu halten. Sie sind ausschließlich dazu da, die Bewohnerinnen und Bewohner der betreffenden Einrichtungen vor dem Coronavirus zu schützen“, erklärt Tilman Fuchs, Sozial- und Gesundheitsdezernent des Kreises Steinfurt.

 

So soll maximal ein Besuch pro Tag und Bewohner von maximal zwei Personen stattfinden, bei dem alle Besucher registriert und einem Kurzscreening unterzogen werden. Für die nötige Planung durch das Haus sollten sich die Besucher dazu vorher anmelden. Dieser Vorgang muss bei jedem neuen Besuch wiederholt werden. Außerdem sollen die Besuche grundsätzlich in besonderen Bereichen stattfinden. Im Ausnahmefall sind Besuche auch auf den Zimmern möglich, beispielsweise wenn die Einrichtung keinen Besucherbereich einrichten kann oder bei bettlägerigen Bewohnern. Besuche sind nicht möglich, wenn in der Einrichtung bei Bewohnern oder Beschäftigten eine Covid-19-Infektion festgestellt wurde.

 

Um Besuche zu ermöglichen und dabei gleichzeitig das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, kann die jeweilige Einrichtungsleitung eine Begleitung der Besuche durch Beschäftigte der Einrichtung vorgeben. Das kann auch eine zeitliche Begrenzung der Besuche zur Folge haben, da die Zahl der dafür verfügbaren Mitarbeiter begrenzt ist.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de