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Unna, den 03. Juni 2020

Halbe Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen im Juni und Juli geplant
Beigeordnete Kerstin Heidler: "Wir beabsichtigen eine schnelle und unbürokratische Umsetzung."

Kreisstadt Unna.

Nachdem in den letzten Monaten in den Kindertageseinrichtungen nur eine Notbetreuung möglich war, startet am Montag (8. Juni 2020) wieder eine eingeschränkte Regelbetreuung für die Kinder. Aufgrund der Corona-Situation ist der Betrieb in den Einrichtungen jedoch weiterhin qualitativ und quantitativ mit Einschränkungen verbunden. So reduziert sich der Betreuungsumfang für jedes Kind um 10 Wochenstunden. Deshalb hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Den Ausfall sollen sich Land und Kommunen hälftig teilen.
 
Aktuell wird im Rathaus an der Umsetzung der neuen Regelungen gearbeitet. Die Beigeordnete für Jugend Kerstin Heidler begrüßt die Entlastung für die Familien: "Um das Verfahren schnell und unbürokratisch umzusetzen beabsichtigen wir die Elternbeiträge im Juni aussetzen und im Juli erheben“, statt die monatlichen Elternbeiträge für diese Zeit um jeweils die Hälfte zu reduzieren."

Das heißt für die Eltern:

  • Für den Monat Juni werden von der Stadt keine Elternbeiträge abgebucht. Sofern Eltern die Elternbeiträge per Dauerauftrag und nicht per Einzugsermächtigung bezahlen, können diese Daueraufträge für Juni ausgesetzt werden.
  • Im Juli wird dann der volle Betrag abgebucht und damit die hälftigen Beiträge für die Monate Juni und Juli beglichen. Einzelfälle, die in den Monaten Juni und Juli unterschiedlich hohe Beiträge bezahlen müssten, werden gesondert berechnet.
Die Vorgehensweise steht unter dem Vorbehalt der kurzfristigen Entscheidung der politischen Gremien. Beigeordnete Heidler betont dazu: "Wir werden schnellstmöglich die notwendigen Beschlüsse anstoßen. Aktuell sind wir im direkten Austausch mit den Kitaeinrichtungen um abzuklären, welche Öffnungszeiten und Betreuungsstunden im eingeschränkten Regelbetrieb umsetzungsfähig sind."



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