Kreis Recklinghausen - Presseservice




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Meldung vom 02.07.2020
Brunnen als Wasserquelle für Garten oder Pool
Untere Wasserbehörde gibt wichtige Hinweise zu Bau, Nutzung und Anzeigepflicht

Wer für seinen Garten Wasser benötigt, stößt schnell auf die Möglichkeit, einen Gartenbrunnen anzulegen. Ob dies sinnvoll und am jeweiligen Standort erlaubt ist, kann bei einem Informationsgespräch bei der Unteren Wasserbehörde im Kreishaus geklärt werden. Hier werden Fragen zu Grundwasserständen, Geologie, Altlastenstandorten, Restriktionen und Wasserschutzgebieten beantwortet.

Die Reinhaltung und Bewirtschaftung des Grundwassers ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Dort heißt es, dass Gewässerbenutzungen erlaubnispflichtig, zumindest aber anzeigepflichtig bei der Unteren Wasserbehörde sind. Diese Pflicht besteht auch für Gartenbrunnen. „Die Anzeige muss der Eigentümer vorab stellen. Seriöse Bohrunternehmen weisen aber in der Regel auch darauf hin“, erklärt Mathias Stöhr, Leiter der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen.

Der Ingenieur für technischen Umweltschutzempfiehlt außerdem, vorab zu prüfen, ob ein Brunnen wirklich die sparsamere Alternative ist. „Brunnen sind oft weder finanziell noch ökologisch eine sinnvolle Lösung. Die Installation eines Zwischenzählers in der Hauswasserinstallation zur Einsparung der Abwassergebühren ist meist kostengünstiger als das Anlegen eines Brunnens.“

Im Gebiet des Kreises Recklinghausen gibt es Zonen, die mit einem Grundwassernutzungsverbot belegt sind. Solche Zonen gibt es zum Beispiel in Haltern am See, Herten und Gladbeck. Hier darf kein Brunnen gebohrt werden. „In manchen Bereichen des Kreisgebiets könnte es bei Bohrungen zu Methanaustritten kommen. Hier wären besondere Vorkehrungen zu treffen.“ Mehr Informationen dazu finden Interessierte in einem Merkblatt auf der Internetseite des Kreises.

Qualität des Grundwassers prüfen
Auch die Qualität des Grundwassers ist besonders hinsichtlich mikrobiologischer Verunreinigungen zu beachten. Eine Untersuchung durch ein Labor wird empfohlen, „besonders wenn Kinder im Hause sind und das Wasser zur Befüllung des Pools benutzt werden soll“, so Stöhr, „denn mikrobiologische Verunreinigungen können zum Beispiel Durchfallerkrankungen verursachen“. Auch im Wasser gelöste Stoffe wie Eisen und/oder Mangan können den Badespaß im wahrsten Sinne des Wortes trüben: „Kommt das Grundwasser mit Luft in Kontakt, gibt es Ausfällungen. Das Eisen flockt aus und bildet einen braunen Schmierfilm, der nur schwer bis gar nicht entfernt werden kann“.

Zwar stellt ein einzelner Brunnen keine Belastung für den Grundwasserkörper dar, viele Brunnen in einem Gebiet können aber je nach Untergrundbeschaffenheit eine erhebliche Belastung für die wasserführende Schicht (Aquifer) sein. „Die Vielzahl kleiner Grundwasserentnahmen lässt den Grundwasserspiegel in extremen Sommern ohne Niederschläge sinken. Das Gleichgewicht zwischen Grundwasserdargebot und der Summe der Grundwasserentnahmen steht hier in direktem Zusammenhang“.

Sollte der Entschluss gefasst sein, einen Brunnen zu errichten, ist es wichtig, dass eine Fachfirma mit der Umsetzung beauftragt wird. „Das Brunnenbauhandwerk ist nicht umsonst ein Lehrberuf. Es gilt verschiedene technische Regeln und DIN-Normen zu kennen und zu beachten. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Brunnen dauerhaft und sicher betrieben werden kann und es nicht zu einer Verunreinigung des Grundwassers kommt“, erklärt Stöhr. Seriöse Unternehmen erkennt man daran, dass sie über einen Meisterbrief verfügen oder nach DVGW Arbeitsblatt W120 zertifiziert sind.

Weitere Informationen und Formulare gibt es im Internet unter www.kreis-re.de/grundwasser oder telefonisch bei Norbert Lindberg unter 02361/53-6040 oder bei Michael Nuth unter 02361/53-6420.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de
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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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