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Presseinformation

14. Juli 2020
Kreis Steinfurt weist auf Quarantäneverpflichtung für Reiserückkehrende aus Risikogebieten hin

Kreis Steinfurt. Bürgerinnen und Bürger, die in diesen Wochen aus dem Ausland heimkehren, sind aufgefordert, die aktuellen Regelungen für Reiserückkehrende zu beachten. Für das Land Nordrhein-Westfalen gilt, dass sich die Menschen, die aus einem sogenannten, vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Risikogebiet heimkehren, in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden ist. Maßgeblich für die Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Der Test kann auch in Deutschland nachgeholt werden, allerdings müssen dann bis zum Erhalt des negativen Ergebnisses zunächst die Quarantäneregeln eingehalten werden. In jedem Falle sind die Reiserückkehrenden verpflichtet, sich bei einer extra eingerichteten Hotline des Kreises Steinfurt zu melden unter der Nummer 0 25 51 / 69 – 59 30. Sie ist täglich von 10 bis 15 Uhr besetzt.

 

Für die Quarantäneverpflichtung ist keine gesonderte behördliche Anordnung oder dergleichen notwendig. Auch wenn das Land bei der Ausreise aus Deutschland noch kein Risikogebiet war, aber während des Aufenthalts dort zu einem erklärt wurde, besteht die Verpflichtung. Hierbei ist auch nicht entscheidend, wie lange sich die Personen in dem Land aufgehalten haben.

 

Beschäftigte aus sogenannten „kritischen Infrastrukturen“, die ihren Sommerurlaub in einem Risikogebiet verbringen, sind mit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Einreiseverordnung am 15. Juli nicht mehr automatisch von der Quarantänepflicht ausgenommen, sondern erst, wenn sie – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger - einen negativen Test vorlegen.

 

Darüber hinaus gelten Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren sowie für Personen, die aus bestimmten Gründen (Verwandtschaftsbesuch, Sorgerecht, Besuch von Lebenspartnern etc.) für weniger als 72 Stunden nach Deutschland einreisen. Weiterhin gilt die Regelung nicht für Personen, die sich auf der Durchreise durch Nordrhein-Westfalen (ohne Übernachtung) befinden.

 

Weitere Informationen und die aktuelle Liste der Risikogebiete ist im Internet zu finden auf www.rki.de.

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de