Meldungsdatum: 07.08.2020

Corona-Neuinfektionen durch Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Verletzung der Quarantäne-Regelungen und Meldepflicht sind Bußgeldtatbestand

Im Kreisgebiet stehen zahlreiche Neuinfektionen im Zusammenhang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten. Deshalb weist der Kreis Viersen ausdrücklich auf die seit dem 25. Juli gültige Einreiseverordnung hin. Verstöße gelten als Bußgeldtatbestand und werden streng geahndet.

Die aktuellen Regelungen sehen eine Meldepflicht beim örtlichen Gesundheitsamt sowie eine 14-tägige Quarantäne nach der Einreise aus einem Risikogebiet vor. Eine Befreiung von der Quarantäne kann vom Gesundheitsamt nur ausgesprochen werden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. 

„Wir beobachten erste Fälle, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang mit Reiserückkehrern naheliegt, die sich nicht an die geltenden Bestimmungen gehalten haben. So wurden vermutlich zahlreiche – und vermeidbare – Infektionsketten in Gang gesetzt“, sagt Dr. Barbara Nieters, Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Viersen. „Wer sich nicht an die Quarantäne- und Meldepflicht hält, riskiert die Ansteckung anderer!“

Verstöße gegen die Einreiseverordnung werden vom Kreis Viersen konsequent verfolgt und mit Bußgeldern sanktioniert.

Pressekontakt: Laura Nestrojil, Telefon 02162/39-1034