Meldungsdatum: 23.10.2020

Maskenpflicht in sieben Städten und Gemeinden

Erlass zur nächsten Gefährdungsstufe in Vorbereitung

Aufbauend auf der Gefährdungsstufe 1 und den seit heute – Freitag, 23. Oktober – geltenden strengeren Regelungen der Coronaschutzverordnung hat der Kreis Viersen für sieben Städte und Gemeinden Maskenpflicht in belebten Bereichen angeordnet. Dies ist das Ergebnis der Gespräche zwischen dem Kreis Viersen und Vertretern der Kommunen. Die betroffenen Gebiete haben die Städte und Gemeinden benannt.

Die Maskenpflicht wird heute im Amtsblatt des Kreises Viersen veröffentlicht. Sie gilt ab Samstag, 24. Oktober, für folgende Gebiete:

Die jeweiligen Städte und Gemeinden weisen auf die Maskenpflicht in den genannten Bereichen hin und überprüfen, ob sich die Menschen daran halten. Eine grafische Darstellung aller Bereiche findet sich auf der Homepage des Kreises Viersen.

„Gefährdungsstufe 2“
Parallel bereitet der Kreis Viersen die nötigen Maßnahmen für die drohende Gefährdungsstufe 2 vor. Diese ist erreicht, wenn das Infektionsgeschehen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen aufweist. Grundlage ist der Wert, den das Landeszentrum für Gesundheit NRW jeweils um 0 Uhr für den Kreis Viersen ausweist.

Der Wert „50“ kann somit frühestens am Samstag, 24. Oktober, um 0 Uhr festgestellt werden. Im Anschluss erlässt der Kreis Viersen die entsprechende Allgemeinverfügung und veröffentlicht diese im Amtsblatt – frühestens am Montagvormittag. Einen Tag später gelten die weitergehenden Regelungen – frühestens ab Dienstag, 27. Oktober.

Zu diesen gehören u.a.:

Weitere Informationen gibt es bei der Landesregierung: www.land.nrw

Pressekontakt: Benedikt Giesbers, Telefon 02162/391025