Meldungsdatum: 29.10.2020

Kulturelle Einrichtungen werden vorübergehend geschlossen – wenige Ausnahmen an der Kreismusikschule und der Kreisvolkshochschule

Landrat Dr. Andreas Coenen: „Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind sinnvoll“  

 

Die kulturellen Einrichtungen des Kreises werden vom 2. bis zum 30. November vorübergehend geschlossen. Damit setzt der Kreis den Beschluss von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom gestrigen Mittwoch um. Für die Kreismusikschule und die Kreisvolkshochschule gibt es wenige Ausnahmen.

Landrat Dr. Andreas Coenen: „Wir müssen alles tun, um die zweite Welle der Pandemie einzudämmen. Dazu müssen wir alle unsere Kontakte minimieren, so schwer es uns auch fällt. Das bedeutet leider auch, dass wir noch einmal das kulturelle Angebot des Kreises für die nächste Zeit stark einschränken müssen. Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind sinnvoll. Sie müssen so schnell wie möglich umgesetzt werden, damit wir die Chance haben, dass Kitas und Schulen weiter offenbleiben können und Menschen mit hohem Gesundheitsrisiko geschützt werden.“

Im Einzelnen gilt für die Einrichtungen des Kreises vom 2. bis zum 30. November:

 Niederrheinisches Freilichtmuseum

Kreisvolkshochschule

Kreismusikschule

Kreisarchiv

Pressekontakt: Anja Kühne