Meldungsdatum: 19.11.2020

ESB: Alltagsmaske auf dem Wertstoffhof Pflicht

Der Entsorgungs- und Servicebetrieb Bocholt (ESB) weist darauf hin, dass auf dem Wertstoffhof seit der Wiedereröffnung eine Maskenpflicht für alle externe Besucher gilt. Alle privaten Anlieferer müssen durchgängig eine Alltagsmaske tragen, wenn sie das ESB-Gelände betreten.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die sogenannten Gesichts-Visiere per Verordnung der Landesregierung als Maskenersatz nicht zulässig sind.

"Leider halten sich, gerade in den letzten Tagen, Besucher nicht an diese Regelung", so Karin Kalka-Freundt von der ESB-Abfallberatung. Sie appelliert an die Bürgerinnen und Bürger zum Schutz aller Beteiligten - aber auch zur Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Müllabfuhr - die Maskenpflicht zu akzeptieren.

Zusätzlich gilt auch weiterhin die Abstandsregel von mindestens 1,50 Meter zu anderen Besuchern und dem Personal auf dem Wertstoffhof. Aus diesem Grund dürfen die Wertstoffhof-Mitarbeiter zurzeit nicht beim Entladen der Fahrzeuge unterstützen. "Hierfür sollte ein eigener Helfer oder eine eigene Helferin mitgebracht werden", so Kalka-Freundt weiter.

Besucherstarke Besuchszeiten vermeiden

Der Wertstoffhof hat dienstags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.

Der ESB rät dazu, die erfahrungsgemäß mit langen Wartezeiten verbundenen Stoßzeiten dienstags und samstags zu vermeiden und auf die übrigen Tage auszuweichen.

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@mail.bocholt.de


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Maskenpflicht Wertstoffhof

Sven Betz
Maskenpflicht Wertstoffhof

Auf dem Wertstoffhof des ESB gilt die Pflicht, eine Alltagsmaske zu tragen.