Meldungsdatum: 19.11.2020
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die sogenannten Gesichts-Visiere per Verordnung der Landesregierung als Maskenersatz nicht zulässig sind.
"Leider halten sich, gerade in den letzten Tagen, Besucher nicht an diese Regelung", so Karin Kalka-Freundt von der ESB-Abfallberatung. Sie appelliert an die Bürgerinnen und Bürger zum Schutz aller Beteiligten - aber auch zur Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Müllabfuhr - die Maskenpflicht zu akzeptieren.
Zusätzlich gilt auch weiterhin die Abstandsregel von mindestens 1,50 Meter zu anderen Besuchern und dem Personal auf dem Wertstoffhof. Aus diesem Grund dürfen die Wertstoffhof-Mitarbeiter zurzeit nicht beim Entladen der Fahrzeuge unterstützen. "Hierfür sollte ein eigener Helfer oder eine eigene Helferin mitgebracht werden", so Kalka-Freundt weiter.
Besucherstarke Besuchszeiten vermeiden
Der Wertstoffhof hat dienstags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
Der ESB rät dazu, die erfahrungsgemäß mit langen Wartezeiten verbundenen Stoßzeiten dienstags und samstags zu vermeiden und auf die übrigen Tage auszuweichen.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Presse- und Informationsdienst, Amke Derksen, Telefon +49 2871 953-209, E-Mail: amke.derksen@mail.bocholt.de
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