Meldungsdatum: 04.12.2020

Kreis Viersen äußert sich zum Entwurf der Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier

Landrat Dr. Andreas Coenen: „Im Interesse unserer Region sehen wir Nachbesserungsbedarf“

Der Kreis Viersen begrüßt den Entwurf der Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Das macht Landrat Dr. Andreas Coenen in seiner Stellungnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie deutlich. Gleichzeitig fordert der Kreis Viersen, weitere Aspekte mit in die Leitentscheidung aufzunehmen.

„Der Entwurf der Landesregierung ist eine tragfähige Basis für einen geordneten Ausstieg aus der Braunkohlenutzung. Das betrifft auch die ökologisch-wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, die zum Ausgleich und Schutz des Rheinischen Reviers getroffen werden müssen“, sagt Landrat Dr. Coenen. „Im Interesse unserer Region sehen wir aber an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf.“

Auch wenn der Kreis Viersen nicht direkt durch den Tagebau betroffen ist, hat der Bergbau seit langem mittelbare Auswirkungen auf den Kreis. Um den Tagebau Garzweiler II trocken zu halten, werden Sümpfungsmaßnahmen durchgeführt, die zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels auch im Kreis Viersen führen. Bislang kann dies in den Feuchtgebieten, die abhängig vom Grundwasser sind, durch zielgerichtete Gegenmaßnahmen kompensiert werden. Wissenschaftliche Studien hatten bereits in den achtziger und neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts ergeben, dass grundwasserabhängige Feuchtgebiete im Nordrevier im Gebiet des Naturparks Schwalm-Nette aufgrund des Grundwasserentzugs durch den Braunkohlenbergbau ohne den Einsatz von technischen Schonungsmaßnahmen nachhaltig gefährdet wären.

Mit der Genehmigung des Braunkohlenplans Garzweiler II im Jahre 1995 wurden daher wasserwirtschaftlich-ökologische Zielvorgaben formuliert. Die zwei nachfolgenden Grundziele sind für den Kreis Viersen zentral und müssen daher auch in die neue Leitentscheidung integriert werden.

Wie mittlerweile deutlich ist, muss die Versickerung von Ausgleichswasser weit über das zunächst festgelegte Ziel im Jahr 2045 hinaus fortgeführt werden. Gleiches gilt für die Befüllung des Restloches Garzweiler mit Fremdwasser zur Herstellung eines Restsees und zur beschleunigten Wiederauffüllung der entleerten Grundwasserleiter. Für diesen Zweck wird – deutlich früher als ursprünglich angenommen ­­– Wasser aus dem Rhein entnommen werden müssen. Der Kreis Viersen fordert daher, das Genehmigungsverfahren für die Errichtung einer Wassertransportleitung vom Rhein in den Tagebaubereich Garzweiler zügig zu eröffnen und mit der Umsetzung zu beginnen.

„An der Realisierung und Umsetzung der Wasserzuführung aus dem Rhein hängt das gesamte Rheinische Revier für Jahrzehnte wie am Tropf. Wenn sich dieser Prozess verzögert, bedeutet das möglicherweise einschneidende Folgen für die Feuchtgebiete und die Bewirtschaftbarkeit des Grundwassers für Gewerbe und Landwirtschaft. Nicht zuletzt könnte das auch die sichere Trinkwasserversorgung der Bevölkerung im gesamten Rheinischen Revier infrage stellen“, so Landrat Dr. Coenen.

Um die Spätlasten, die nach dem Ausstieg aus der Braunkohlenutzung anfallen werden, finanzieren zu können, regt der Kreis Viersen die Gründung einer Stiftung an. Diese muss durch den Bergbautreibenden oder eine seiner Nachfolgeorganisationen finanziert und abgesichert werden. „Das habe ich bereits 2015 in meiner Stellungnahme zum Entwurf der dritten Leitentscheidung der Landesregierung zum Braunkohlenbergbau angeregt. Ich halte diesen Punkt weiterhin für zentral, auch um eine Förderung des Strukturwandels im Revier sicherzustellen“, erläutert Landrat Dr. Coenen. 

Darüber hinaus regt der Kreis Viersen eine Auseinandersetzung mit folgenden Punkten an:

Pressekontakt: Janine Martschinske, Tel. 02162/39-1071