Meldungsdatum: 14.01.2021

Verschärfte Schutzmaßnahmen bleiben im Kreis Viersen vorerst bestehen

Landrat Dr. Coenen: "Aktuelle Zahlen lassen keinen Rückschluss auf eine deutliche Abschwächung des Infektionsgeschehens zu."

Der Kreis Viersen hält bis auf Weiteres an den verschärften Regeln im Kreisgebiet zum Schutz vor der Corona-Pandemie fest. „Ich habe Verständnis dafür, dass sich manche Menschen durch die Schutzmaßnahmen eingeschränkt fühlen. Doch auch wenn wir seit Neujahr glücklicherweise bei der Wocheninzidenz unter der Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegen, ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, die Schutzmaßnahmen zu lockern“, sagt Landrat Dr. Andreas Coenen. „Die aktuellen Zahlen lassen keinen Rückschluss auf eine deutliche und vor allem nachhaltige Abschwächung des Infektionsgeschehens zu.“ Zudem sei die Inzidenz nur eine mehrerer Kennzahlen, das aktuelle Pandemiegeschehen zu bewerten. „Auch die stetig steigende Anzahl an Todesfällen, die knappe Zahl an Intensivbetten in den Krankenhäusern und nicht zuletzt das höhere Infektionsrisiko bei den Mutationen des Coronavirus' machen die anhaltende Brisanz der Pandemie deutlich.“

Wann der Kreis Viersen die Allgemeinverfügung aufhebt, ist nicht an einen bestimmten Inzidenzwert gebunden. „Wir bewerten die Notwendigkeit unserer Maßnahmen ständig neu und stehen im regelmäßigen Austausch mit den Städten und Gemeinden“, betont der Landrat. „Wenn wir die verschärften Regeln aufheben, sollte diese Entscheidung auch von Dauer sein. Die Lage ist ohnehin sehr dynamisch. Es gehört auch zu einer verlässlichen Pandemie-Bekämpfung, die zusätzlichen Schutzmaßnahmen nicht schon dann aufzuheben, wenn der Inzidenzwert einige Tage in Folge sinkt, um sie unter Umständen ein paar Tage später wieder in Kraft zu setzen, wenn der Inzidenzwert steigt.“

Die Schutzmaßnahmen stammen aus der Zeit um Weihnachten, als die 7-Tages-Inzidenz den Grenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überstiegen hatte. Um das starke Infektionsgeschehen zu verlangsamen, hatte der Kreis Viersen am 29. Dezember eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und im Auto ausweitete.

Hintergrund:

Rechtlich fußen die zusätzlichen Schutzmaßnahmen auf der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die durch die Allgemeinverfügung getroffenen Maßnahmen stehen auf der Homepage des Kreises Vieren bereit: https://www.kreis-viersen.de/de/inhalt-buergerservice/allgemeinverfuegung/