Meldungsdatum: 22.01.2021

Kreis Viersen hebt Allgemeinverfügung auf

Der Kreis Viersen hebt seine Allgemeinverfügung zur Anordnung zusätzlicher Schutzmaßnahmen im Kreisgebiet auf. Einen entsprechenden Text veröffentlicht der Kreis Viersen heute (22. Januar) im Amtsblatt. Die Aufhebung ist damit ab Samstag, 23. Januar, wirksam. 

„Mehrere Entwicklungen haben uns zu diesem Schritt bewogen“, erklärt Landrat Dr. Andreas Coenen. „Zum einen konnten wir glücklicherweise eine deutliche und nachhaltige Reduzierung der 7-Tages-Inzidenz beobachten. Nach den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts ist davon auszugehen, dass diese Werte nach den Schwankungen durch die Feiertage nun belastbar sind und den tatsächlichen Stand des Infektionsgeschehens abbilden.“ Seit dem 17. Januar liegt die 7-Tages-Inzidenz im Kreisgebiet unter einem Wert von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern. Bereits seit dem 13. Januar liegt keine kreisangehörige Kommune mehr über dem kritischen Schwellenwert von 200.

„Daneben zielten die erweiterten Schutzmaßnahmen des Kreises insbesondere darauf, die Maskenpflicht auszuweiten. Wesentliche Regelungen dazu sind jetzt ohnehin in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW aufgenommen“, sagt der Landrat.

Der Kreis Viersen wird das Infektionsgeschehen auch weiterhin fortlaufend beobachten und gegebenenfalls prüfen, ob erneut zusätzliche Schutzmaßnahmen angeordnet werden müssen, etwa im Zusammenhang mit den Mutationen des Corona-Virus'.