Liebe Cuxhavenerinnen und Cuxhavener,
aufgrund der Einführung der Biotonne in der Stadt Cuxhaven werden die Abfallgebührenbescheide in diesem Jahr erst später verschickt als üblich, voraussichtlich Anfang März 2021.
Das hat folgende Auswirkungen auf die Gebührenpflichtigen:
- Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren:
Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die Abfallgebühren werden wie gewohnt von Ihrem Konto abgebucht - jedoch voraussichtlich erst Anfang April 2021. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Abfallgebührenbescheid.
- Sie überweisen die Gebühren selbst:
a) Bei einem Dauerauftrag gilt:
Der Dauerauftrag ist so anzupassen, dass die Grundbesitzabgaben zum 15.02.2021 ohne Abfallgebühren überwiesen werden, also nur der Fälligkeitsbetrag aus dem letzten Steuerbescheid. Für die folgenden Fälligkeiten ist der Abfallgebührenbescheid abzuwarten.
b) Bei händischer Überweisung gilt:
Zum 15.02.2021 ist der Fälligkeitsbetrag aus dem letzten Steuerbescheid zu überweisen. Für die folgenden Fälligkeiten ist der Abfallgebührenbescheid abzuwarten.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Cuxhaven gerne zur Verfügung.
Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Marcel Kolbenstetter (marcel.kolbenstetter@cuxhaven.de)