Meldungsdatum: 24.02.2021

Neue Förderkonditionen für Eigenheime, Mietwohnungen und Modernisierungen

Kreis Viersen bietet kostenlose Beratung an

Auch im Jahr 2021 stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 1,1 Milliarden Euro für das Wohnraumförderungsprogramm zur Verfügung. Der Kreis Viersen berät kostenlos zu den aktuellen Förderkonditionen. 

Gefördert werden sowohl der Neubau als auch der Erwerb von bestehenden Wohngebäuden als Eigenheim mit einem Grunddarlehen von bis zu 128.000 Euro. Zusatzdarlehen können ebenfalls gewährt werden (Familienbonus, Barrierefreiheit, Schwerbehinderung).

Im Mietwohnungsbau sind die Förderkonditionen ebenfalls verbessert worden. Hier beträgt das Grunddarlehen bis zu 2.360 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Außerdem können Zusatzdarlehen, zum Beispiel für Standortaufbereitungskosten, besondere Wohnumfeldqualitäten oder Barrierefreiheit, beantragt werden. Für die Modernisierung von Eigenheimen oder Mietwohnungen können pro Wohneinheit bis zu 120.000 Euro gefördert werden. In allen Segmenten sind Tilgungsnachlässe von bis zu 50 Prozent vorgesehen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Investoren können sich kostenlos von der Wohnungsbauförderung des Kreises Viersen beraten lassen. Die Wohnungsbauförderung ist unter Telefon 02162 -391115, -391125, -391122, -391485 zu erreichen.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und Konditionen gibt es unter www.kreis-viersen.de/wohnraumfoerderung oder www.nrwbank.de.

Pressekontakt: Janine Martschinske, Tel. 02162/39-1071