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Presseinformation

02. März 2021
#energieland2050digital: Onlineveranstaltung zum EEG 2021 am Montag, 15. März
Experten informieren über Neuheiten und Änderungen

Kreis Steinfurt. Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 (EEG 2021) zum 1. Januar dieses Jahres haben sich einige Änderungen und Neuerungen ergeben. Neben dem Förderrahmen enthält das Gesetz zahlreiche Einzelregelungen zu den Ausschreibungen, der Zukunft für die über 20 Jahre alten Anlagen und Anreize für die weitere Marktintegration der erneuerbaren Energien. Diesbezüglich lädt der energieland2050 e. V. im Rahmen seiner Reihe #energieland2050digital zu einer Onlineveranstaltung am Montag, 15. März, 16 Uhr, ein.

 

In der zweistündigen Veranstaltung stellt Rechtsanwalt Pilipp Wernsmann, Experte für Energierecht, zunächst die neue EEG-Fassung vor. Gemeinsam mit Carl-Georg von Buquoy und Lisa Conrads von der EnergieAgentur.NRW erläutert er Details zu den Auswirkungen auf Bioenergie, Photovoltaik und Windenergie.

 

Betreiber von erneuerbaren Energien-Anlagen und Interessierte können sich bis Donnerstag, 11. März, anmelden, per E-Mail an energieland2050@kreis-steinfurt.de. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Zugangsdaten werden 1-2 Tage vorher versendet.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de