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Presseinformation

08. März 2021
Kreis Steinfurt und Biologische Station bitten um mehr Rücksichtnahme in Natur und Landschaft
Beginn der Brutzeit erfordert Einhaltung von Verhaltensregeln

Kreis Steinfurt. Natur und Landschaft vor der eigenen Haustür sind zurzeit beliebte Ausflugsziele. Viele Menschen haben in Zeiten des Lockdowns entdeckt, dass Streifzüge durch die heimischen Wiesen und Wälder lohnenswert sind und nutzen in großer Zahl die vielfältigen touristischen Angebote im Kreis Steinfurt wie die Teutoschleifen und die radtouristischen Themenrouten. „Das freut uns sehr, weil viele Bürgerinnen und Bürger Natur und Landschaft unserer Region jetzt besser kennenlernen und auch wertschätzen“, sagt Heiner Bücker, Leiter des Umwelt- und Planungsamtes des Kreises Steinfurt. Das sei wichtig, denn der Erhalt und die Entwicklung der Biodiversität gehöre auch im Kreis Steinfurt zu den wichtigen Herausforderungen und brauche Akzeptanz in der Bevölkerung. Doch wie fast immer hat die Medaille auch eine Kehrseite: Denn neben den vielen naturliebenden, rücksichtsvollen Wanderern, Spaziergängern und Radfahrern gibt es auch einige, die weniger achtsam mit der schützenswerten Natur umgehen und dort ihre Hunde frei laufen lassen, Abfälle achtlos wegwerfen oder Betretungsverbote in Schutzgebieten ignorieren.

 

Hiervor warnt die Biologische Station Kreis Steinfurt, denn gerade mit der beginnenden Brutsaison im März wird das zum Problem. „So manche Kiebitzbrut ist schon aufgegeben oder zerstört worden, weil Hunde unangeleint durch die Wiesen und Felder laufen“, nennt Dr. Peter Schwartze, fachlicher Leiter der Biologischen Station Kreis Steinfurt, ein Beispiel. Deshalb appellieren der Kreis Steinfurt und die Biologische Station jetzt an alle Erholungssuchenden, achtsam zu sein und sich an die gültigen Regeln zum Schutz von Natur und Landschaft zu halten.

 

Insbesondere in den Naturschutzgebieten gilt über das ganze Jahr ein Wegegebot – das heißt, die Grünland- und Waldflächen dürfen nicht betreten werden. Besonders wichtig ist es auch, die Anleinpflicht für Hunde einzuhalten, um Bodenbrüter nicht zu stören und junges Niederwild nicht aufzuscheuchen und zu vertreiben. „Es ist im Sinne aller, sich in der Natur verantwortungsvoll zu verhalten und so zur Bewahrung einer vielfältigen Landschaft mit ihren Tieren und Pflanzen beizutragen“, appelliert Dr. Peter Schwartze an die Einsicht der Erholungssuchenden.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de