Pressemeldungen der Stadt Cuxhaven

   


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Cuxhaven, 29. März 2021
Tagestourismus in Cuxhaven untersagt – Maskenpflicht in der Stadt ausgeweitet / Ziel: nach Ostern das gesellschaftliche Leben langfristig wieder hochfahren

Die ersten größeren Ferien des Jahres 2021 haben begonnen und das Osterfest steht unmittelbar bevor: Für viele Menschen bedeutet diese Jahreszeit auch Urlaubszeit. Doch die Corona-Pandemie und die erneut steigenden Infektionszahlen sorgen wie schon im Vorjahr für drastische Einschränkungen. Auch in der Stadt und im Landkreis Cuxhaven.

Aus diesem Grund untersagt die Niedersächsische Landesregierung mit einer aktuellen Corona-Verordnung weiterhin den Übernachtungstourismus sowie den Betrieb der Außengastronomie. Jede Person soll zudem private Reisen einschließlich tagestouristische Ausflüge sowie private Besuche vermeiden. Der Landkreis Cuxhaven nimmt die Vorgaben des Landes in Absprache mit den Kreisgemeinden zum Anlass für eine Erweiterung und untersagt in bestimmten Gebieten seiner Region den Tagestourismus.

„Besonders das gute Wetter an den vorherigen Wochenenden sorgte an beliebten Ausflugszielen wie der Strand-Promenade in Cuxhaven für eine hohe Besucherdichte, die wiederum zu größeren Ansammlungen führten. In der Stadt Cuxhaven verzeichnen wir glücklicherweise nur wenige Corona-Fälle. Diese vergleichsweise gute Quote möchten wir halten und unsere Mitmenschen in der Stadt primär schützen. Nichtsdestotrotz dürfen wir vor dem Corona-Virus aber auch nicht davonlaufen. Bund und Länder müssen es in Form eines Strategie-Wechsels nach Ostern dringend schaffen, mit Testkonzepten, Impfmöglichkeiten und dem Hochfahren der Wirtschaft dem Corona-Virus Herr zu werden und die Rückkehr zum gesellschaftlichen Leben ebnen. Dann wollen wir dabei sein“, sagt Cuxhavens Oberbürgermeister Uwe Santjer.

Tagestourismus untersagt: Wer ist davon ausgenommen?

Zum Schutz der hiesigen Bevölkerung wird der Tagestourismus noch einmal via Allgemeinverfügung in bestimmten Teilen des Landkreises Cuxhaven von Donnerstag, 1. April 2021, bis einschließlich Montag, 5. April 2021, verboten. Dies betrifft die Stadt Cuxhaven sowie folgende Bereiche: das Gebiet der Stadt Otterndorf, das Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste, das Gebiet der Ortschaft Imsum der Stadt Geestland, das Gebiet der Ortschaften Dedesdorf-Eidewarden und Wiemsdorf der Gemeinde Loxstedt und das Gebiet der Ortschaften Sandstedt und Rechtenfleth der Gemeinde Hagen im Bremischen.

Ausgenommen von der Allgemeinverfügung sind Personen mit erstem Wohnsitz im Landkreis Cuxhaven und in der Seestadt Bremerhaven, Besitzer von Zweitwohnungen in der Stadt und im Landkreis Cuxhaven sowie Personen, die ganzjährig oder für die Dauer einer Saison auf Parzellen auf Campingplätzen oder auf Bootsliegeplätzen eingemietet sind. Ihnen ist der Aufenthalt in den ausgewiesenen Gebieten gestattet.

Maskenpflicht in der Stadt Cuxhaven wird ausgeweitet

Mit einer erweiterten Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wollen Stadt und Landkreis Cuxhaven besonders an beliebten Plätzen für einen erhöhten Schutz sorgen, wenn sich die Cuxhavenerinnen und Cuxhavener an den Osterfeiertagen vermehrt draußen aufhalten. Aus diesem Grund gilt in der Stadt Cuxhaven an folgenden Orten die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Entsprechende Schilder werden auf die Zonen hinweisen.

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Zeit von Donnerstag, 1. April 2021 bis einschließlich Montag, 5. April 2021 – jeweils in der Zeit von 9 bis 17 Uhr:

  • Im Ortsteil Döse auf dem „Jonathan-Zenneck-Weg“.
  • Im Ortsteil Duhnen die „Duhner Strandstraße“ und der Platz „Am Dorfbrunnen“.
  • Im Ortsteil Sahlenburg auf dem als Spielstraße ausgewiesenen Teil der Wernerwaldstraße ab dem Verkehrskreisel und in der „kleinen Fußgängerzone“.

Unverändert bleibt: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt weiterhin bis vorerst einschließlich 18. April 2021 – jeweils in der Zeit von 9 bis 20 Uhr:

  • Nordersteinstraße (inkl. Kaemmererplatz, Holstenplatz, Penzencer Platz, Vanneter Platz, Hafnarfjördurplatz)
  • Segelckestraße (im Bereich der ausgebauten Fußgängerzone)
  • Schillerstraße (im verkehrsberuhigten Bereich zwischen Schillerplatz und Alter Deichweg)

Straßenverkehr unterbinden: Sperrung im Ortsteil Duhnen

Unterstützend zur Allgemeinverfügung des Landkreises wird es im Ortsteil Duhnen zu einer Einschränkung des Straßenverkehrs kommen: Ab dem Kreisel Duhner Allee/Cuxhavener Straße sind Fahrzeuge in Fahrtrichtung Wehrbergsweg im oben genannten Zeitraum (1. bis 5. April 2021) untersagt (Anlieger und Lieferverkehr ausgenommen). Auch hier werden entsprechende Markierungen auf das Verbot hinweisen.

Vermehrte Kontrollen während der Feiertage

Während der Osterfeiertage müssen Verkehrsteilnehmer und Passanten in allen Bereichen mit verstärkten Kontrollen des Landkreises, der Stadt und der Polizei Cuxhaven rechnen.



Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Pressekontakt: Stadt Cuxhaven, Marcel Kolbenstetter (marcel.kolbenstetter@cuxhaven.de)




Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:


Im Ortsteil Döse auf dem „Jonathan-Zenneck-Weg“ gilt Maskenpflicht.



Maskenpflicht gilt im Ortsteil Duhnen - die „Duhner Strandstraße“ und der Platz „Am Dorfbrunnen“.



Im Ortsteil Sahlenburg auf dem als Spielstraße ausgewiesenen Teil der Wernerwaldstraße ab dem Verkehrskreisel und in der „kleinen Fußgängerzone“ gilt Maskenpflicht.



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