Meldungsdatum: 15.04.2021
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den vielfach aus dem Kreis der öffentlichen und freien Träger geäußerten Wunsch, auch in den über die Kindertagesbetreuung hinausgehenden Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe freiwillige Testmöglichkeiten für Beschäftigte im Hinblick auf Corona-Infektionen zu schaffen, aufgegriffen. Es ist vorgesehen, dass für die Zeit bis zum 31. Juli 2021 durch das Land Selbsttest zur Verfügung gestellt werden, damit sich die Beschäftigten bis zu zweimal wöchentlich mit diesen Selbsttests testen können. Damit erhofft sich das Land einen besseren Schutz der Beschäftigten sowie eine verbesserte Öffnungsperspektive für die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Selbsttests sollen Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden, die derzeit unmittelbar mit Kinder und Jugendlichen in Kontakt sind, zur Verfügung gestellt werden. Deswegen bittet die Stadt Borken die infrage kommenden Vereine und Verbände bis spätestens Montag, den 19. April 2021, 14:00 Uhr um Mitteilung über:
- die Anzahl der Ehrenamtlichen, die derzeit unmittelbar mit Kinder und Jugendlichen in Kontakt sind,
- eine Lieferadresse und
- eine Ansprechperson mit entsprechenden Kontaktdaten
per E-Mail an jugendfoerderung@borken.de.
Stadt Borken
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