Kreis Recklinghausen - Presseservice




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Meldung vom 16.04.2021
Erstklässler können auch ohne Schuleingangsuntersuchung starten
Pflicht wegen Corona-Pandemie zurzeit aufgehoben

Bevor Kinder eingeschult werden, absolvieren sie normalerweise eine Schuleingangsuntersuchung beim Kreis Recklinghausen. Normalerweise, denn aktuell ist dies aufgrund der Corona-Situation und der Mitarbeit des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes bei der Pandemiebekämpfung nicht möglich.

Dr. Wiebke Selle, Ressortleiterin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes beim Kreis Recklinghausen, kann aber alle Eltern beruhigen: „Wir haben uns auch im Jahr 2021 mit dem Schulamt und den Grundschulen im Kreisgebiet darüber verständigt, dass Kinder auch ohne vorangegangene Untersuchung eingeschult werden. Darüber informieren wir die Eltern auch noch in einem zusätzlichen Brief. Natürlich können sie sich aber mit allen Rückfragen an uns wenden.“

Ob dennoch eine Schuleingangsuntersuchung stattfindet, liegt jetzt unter anderem im Ermessen von Schulen und Kindergärten. Diese können, nach Rücksprache mit den Eltern, den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst auffordern, eine Untersuchung durchzuführen. „Es ist wichtig, dass wir in dieser besonderen Zeit Hand in Hand arbeiten. Das Fachpersonal in den Kindergärten und später die Lehrkräfte an den Schulen sind es, die die Kinder täglich sehen.“ Sollten sie Auffälligkeiten bemerken, geht eine Rückmeldung an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der wiederum das Kind zur Schuleingangsuntersuchung einlädt. „Wir überprüfen dann den Entwicklungsstand des Kindes und erläutern Möglichkeiten, wie Eltern ihr Kind noch fördern können, um ihm so einen guten Start zu ermöglichen.“

Gleiches gilt, wenn die Grundschulen bereits beim sogenannten „Schulspiel“ letztes Jahr einen Anlass gesehen haben, dass ein besonderes Auge auf ein Kind geworfen werden sollte. Das Schulspiel ist ein pädagogischer Vorschultest, bei dem die Kinder spielerisch Stationen durchlaufen. Lehrer beobachten die Kinder dabei und sehen, inwieweit Eigenschaften wie Motorik, Wahrnehmung, Konzentration oder Sozialverhalten ausgeprägt sind. „Für unsere Planung ist es hilfreich, wenn wir bereits aus dem Schulspiel Erkenntnisse übermittelt bekommen.“ Die Grundschulen seien erfahrungsgemäß sehr sensibel und wenden sich dann auch an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, wenn sie auch dort etwas bemerken.

Die Schuleingangsuntersuchung: Mit der Einschulung von Kindern ist in Deutschland die Schuleingangsuntersuchung verbunden. Die Einschulungsuntersuchungen werden in den Gesundheitsämtern nach einem einheitlichen Standard durchgeführt und bestehen aus ausführlicher Anamnese, einer körperlichen Untersuchung, bei der zum Beispiel das Hören, Sehen, Größe, Gewicht, Haltung und Beweglichkeit untersucht werden sowie der körperliche, geistige und soziale Entwicklungsstand des Kindes. Diese Untersuchungen dienen dazu, die Gesundheit und den Entwicklungsstand eines Kindes einzuschätzen. Manchmal zeigen sich bei der Schuleingangsuntersuchung bisher unbekannte Befunde oder Beobachtungen. Diese werden mit den Eltern besprochen und an die jeweilige Grundschule übermittelt. So ist es möglich, dass die Lehrerinnen und Lehrer den besonderen Bedarf eines Kindes vom ersten Schultag an berücksichtigen können.

 



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de
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Herausgeber:
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Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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