Kreis Recklinghausen - Presseservice




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Meldung vom 20.04.2021
Maskenpflicht gilt in einigen Fällen auch in Fahrzeugen
Verlängerung der Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen sieht bereits seit Oktober eine Maskenpflicht in Einkaufszonen und bestimmten ausgewählten Bereichen vor. Diese Allgemeinverfügung wurde nun erneut verlängert und gilt bis zum 26. April 2021, da auch die Coronaschutzverordnung bis zu diesem Datum gilt.

Mit dieser Fassung ebenfalls verlängert wurde die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2, KN95/N95, OP-Maske) bei der gemeinsamen Nutzung von Kraftfahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen. Sie gilt für Fahrer und Mitfahrer. Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. Kinder bis zum Schuleintrittsalter sind von der Verpflichtung ausgenommen.

Die Allgemeinverfügung des Kreises ist wie auch andere aktuelle Verordnungen und Erlasse auf www.kreis-re.de/corona nachzulesen.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de
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Der Kreis Recklinghausen ist mit über 630.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Kreis Deutschlands. Besonders auffällig ist in diesem Kreis die Vielfalt: Von der Industriezone des Ruhrgebiets zu den ländlichen Strukturen des Münsterlandes gibt es im Kreis Recklinghausen alle Facetten zu sehen und zu erleben.
In der Region finden Einwohner und Besucher einen bunten Mix an kulturellen Angeboten – angeführt von den Ruhrfestspielen und dem Grimme Preis über Kleinkunst und Kabarett bis zu Konzerten aller Art. Der „Vestische Kreis", wie er auch genannt wird, überrascht mit viel Grün und Wasser. Die Haard und die Hohe Mark laden zu kleineren und größeren Wanderungen, Ausritten und Radtouren ein, von den Bergehalden des Reviers hat man eine beeindruckende Aussicht über das mittlere Ruhrgebiet bis hin zum Münsterland.
Zum Kreis Recklinghausen gehören zehn Städte: Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Recklinghausen, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Die Kreisverwaltung Recklinghausen ist unter anderem zuständig für das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitswesen, Veterinäramt, Katastrophen-, Zivil- und Feuerschutz, Geodaten, Erziehungsberatung, sie ist Umwelt- und Wasserbehörde und vieles mehr.

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Herausgeber:
Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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