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Presseinformation

23. April 2021
Kreisveterinäramt hebt nach Geflügelpestfällen in Münster Beobachtungsgebiet im Kreis Steinfurt ab Sonntag auf
Aufstallungsgebot gilt weiterhin

Kreis Steinfurt. Das Veterinäramt des Kreises Steinfurt hebt das Beobachtungsgebiet im Bereich der Stadt Greven und der Gemeinde Ladbergen auf. Ab Sonntag, 25. April, fallen die Beschränkungen für Betriebe und Geflügelhalter in diesem Gebiet weg. Die Aufhebung ist möglich, weil im Ausbruchsbetrieb in Münster alle Seuchenbekämpfungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt wurden. Auch waren in den Betrieben im Beobachtungsgebiet im Bereich der Stadt Münster und der Kreise Steinfurt und Warendorf keine Anzeichen für weitere Ausbrüche festzustellen.

 

Das Veterinäramt weist jedoch darauf hin, dass die kreisweit geltende Verpflichtung zur Aufstallung des Geflügels zunächst weiter bestehen bleibt. Das Land NRW hat eine Aufhebung in Aussicht gestellt, wenn die Geflügelpest im gesamten Regierungsbezirk Münster erloschen ist.

 

Weitere Informationen unter www.kreis-steinfurt.de unter dem Suchbegriff "Geflügelpest".




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de