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Presseinformation

26. April 2021
Termin-Einkäufe im Kreis Steinfurt ab Mittwoch, 28. April, nicht mehr möglich
Aktuelle 7-Tage-Inzidenz erlaubt nur Click & Collect

Kreis Steinfurt. Ab Mittwoch, 28. April, ist in vielen Geschäften im Kreis Steinfurt Einkaufen nur noch per Bestellung und Abholung (Click & Collect) möglich. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Darin hat das Land festgestellt, dass die Voraussetzung der Corona-Notbremse des Bundes für den Bereich des Einzelhandels vorliegt.

 

Demnach müssen Geschäfte schließen, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen über 150 liegt. Geöffnet bleiben dürfen Geschäfte, die die Versorgung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existenziellen Dienstleistungen sicherstellen. Dazu zählen der Lebensmittelhandel, Drogerien und Reformhäuser, Apotheken, Babyfachmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte und Tierbedarfsmärkte.

 

Weitere Informationen gibt es unter www.kreis-steinfurt.de.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de