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Presseinformation

27. April 2021
Kreis Steinfurt: FFP2-Masken ab sofort Pflicht bei gemeinsamen Autofahrten
Ausgenommen sind unter anderem Kinder bis 6 Jahre und Gehörlose

Kreis Steinfurt. Sind im Kreis Steinfurt Personen verschiedener Hausstände gemeinsam im Auto unterwegs, müssen alle Teilnehmenden ab sofort mindestens eine FFP2-Maske (vergleichbar eine KN95/N95) tragen – auch der Fahrer bzw. die Fahrerin. Grund ist, die anhaltend erhöhte Gefahr, sich in engen geschlossenen Räumen durch Aerosol mit der deutlich infektiöseren Coronavirus-Mutation B.1.1.7 aus Großbritannien anzustecken.

 

Der Kreis Steinfurt hat diese Schutzmaßnahme im Einvernehmen mit dem NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erlassen, da innerhalb der nächsten Tage für den Kreis Steinfurt nicht mit einem Rückgang unter die Inzidenz von 100 zu rechnen ist. Dies gilt insbesondere, weil das derzeitige Infektionsgeschehen nicht mit einzelnen großen Ausbruchsgeschehen (z.B. in Einrichtungen, Krankenhäusern, Unternehmen, Schulen etc.) in Verbindung steht, sich das Durchschnittsalter der infizierten Person merklich verringert hat, sich das Infektionsgeschehen im Kreis Steinfurt weiterhin sehr diffus gestaltet und auch nicht auf bestimmte Städte und Gemeinden im Kreisgebiet eingegrenzt werden kann. Diese Schutzmaßnahme gilt zunächst bis einschließlich 14. Mai.

 

Von dieser Pflicht ausgenommen sind: Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; gehörlose und schwerhörige Menschen sowie Personen, die mit diesen kommunizieren und ihre Begleitpersonen. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Maske) gilt auch für Fahrgäste in Bus und Bahn, in Taxen und allen Fahrzeugen anderer Beförderungsdienste sowie in Bahnhöfen und an jeweiligen Haltestellen.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de