Meldungsdatum: 04.05.2021

Vergabe von Impfterminen an impfberechtigte Personen

Häufige Fragen und Antworten

Den Kreis Viersen erreichen viele Fragen dazu, welche Personengruppen impfberechtigt sind und wie diese einen Impftermin vereinbaren können. Nachstehend finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer ist derzeit impfberechtigt?

Noch immer sind nicht alle Menschen impfberechtigt. Dafür gibt es nach wie vor zu wenig Impfstoff. Deshalb haben diejenigen Vorrang, die besonders durch die Corona-Krankheit gefährdet sind. Dazu zählen laut Impfverordnung des Bundes:

Weitere Informationen darüber, welche Personengruppen in welcher Reihenfolge geimpft werden können, finden Sie in der Regelung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes

Wie bekommen impfberechtigte Personen einen Impftermin?

Folgende Personen haben die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste für einen Impftermin aufnehmen zu lassen:

Um auf die Warteliste aufgenommen zu werden, schicken Sie bitte Ihre Mobilfunknummer sowie die folgenden Bescheinigungen per E-Mail an impfen@kreis-viersen.de:

Weitere Informationen zum Thema Impfen erhalten Sie telefonisch über unsere Impfhotline: 02162 / 39-2900 oder per E-Mail: impfen@kreis-viersen.de.

Wie bekomme ich einen Impftermin, wenn ich bereits auf der Warteliste stehe?

Wenn Sie auf die Warteliste im Impfzentrum aufgenommen wurden, werden Sie über die sogenannte „Impfbrücke“ über einen Impftermin informiert. In diesem Fall bekommen Sie per SMS ein kurzfristiges Terminangebot zugesendet. Die Nachrichten werden durch ein System automatisch nach dem Zufallsprinzip verschickt und ausgewertet. 

Bei Fragen rund um die Themen Quarantäne und Kontaktpersonen-Nachverfolgung wenden Sie sich bitte von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr an die Telefonnummer: 02162 / 39-2939.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kreis-viersen.de.

Pressekontakt: Julia Vieth, Telefon 02162/39-1140