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Presseinformation

20. Mai 2021
Stabile Inzidenz unter 100: Ab Samstag weitere Lockerungen im Kreis Steinfurt
Ausgangsbeschränkung fällt weg, Außengastronomie darf öffnen

Kreis Steinfurt. Die Corona-Zahlen sinken auch im Kreis Steinfurt weiter. Da die vom RKI gemeldeten Inzidenzwerte für den Kreis Steinfurt in den vergangenen fünf Werktagen unter dem Wert von 100 lagen, treten die Regelungen der bundeseinheitlichen Notbremse ab kommendem Samstag, 0 Uhr morgens, außer Kraft. Nach der neuen Allgemeinverfügung des Landes gelten ab dem 22. Mai, 0 Uhr, die folgenden Regelungen der Corona-Schutzverordnung:

 

Die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr entfällt im Kreis Steinfurt ebenso wie die strengen Kontaktbeschränkungen. Ab Samstag dürfen sich fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Zudem sieht die Corona-Schutzverordnung NRW in Kreisen mit einer Inzidenz im Bereich zwischen 50 und 100 vorsichtige Öffnungen in den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und Kultur vor. Für den Einkauf in Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses notwendig. Eine Terminbuchung ist dagegen nicht mehr erforderlich. Gastronomiebetriebe dürfen Gäste unter Vorlage eines negativen Testergebnisses im Außenbereich empfangen. Auch Kultureinrichtungen im Kreis Steinfurt können wieder öffnen. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung wieder möglich.

 

Der stabile Inzidenzwert unter 100 im Kreis Steinfurt vergrößert auch die Möglichkeiten für Sport- und Freizeitaktivitäten: Unter freiem Himmel ist die Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen mit bis zu 20 Personen zulässig. Minigolfanlagen, Kletterparks und Freibäder dürfen für eine begrenzte Besucherzahl öffnen. Gäste müssen ein negatives Testergebnis vorlegen.

 

Gute Nachrichten enthält die Allgemeinverfügung des Landes zudem für die Hotellerie: Mit einem negativen Testergebnis sind Übernachtungen zu privaten Zwecken in Ferienwohnungen, Hotels und auf Campingplätzen im Kreis wieder möglich.  

 

Trotz der Lockerungen, die ab Samstag möglich sind, hat die Pandemiebekämpfung und die Unterbrechung von Infektionsketten weiterhin oberste Priorität. So sind Messen und Tagungen ebenso untersagt wie die Ausrichtung privater Veranstaltungen überhalb der Kontaktbeschränkungen. Auch für Konzerte und Aufführungen in Theatern sowie die Öffnung der Innengastronomie ist ein stabiler Inzidenzwert unter 50 erforderlich, der noch nicht vorliegt.

 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW stellt unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw eine detaillierte Übersicht über die aktuellen Regelungen der Bundesnotbremse und der Corona-Schutzverordnung zur Verfügung.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de