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Presseinformation

27. Mai 2021
Neue Corona-Regelungen in NRW: Im Kreis Steinfurt gilt aktuell Stufe 3
Öffnungsschritte in einem dreistufigen Verfahren

Kreis Steinfurt. Das Land NRW hat eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen, die ab morgen, Freitag, 28. Mai, gültig ist. Hiernach sind Öffnungsschritte in einem dreistufigen Verfahren vorgesehen und zwar abhängig vom jeweils stabilen 7-Tage-Inzidenzwert. Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Hingegen wird ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt einer niedrigeren Inzidenzstufe zugeordnet, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, ebenfalls mit Wirkung für den übernächsten Tag.

 

Es gibt die Stufe 1 (7-Tage-Inzidenz stabil unter 35), Stufe 2 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 50 und 35,1) und die Stufe 3 (7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 100 und 50,1). Die jeweilige Stufe hat Auswirkungen auf Öffnungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Internet unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw einen ausführlichen Überblick über die jeweiligen Kontaktbeschränkungen und die Öffnungsschritte in Bereichen wie außerschulische Bildung, Kinder- /Jugendarbeit, Kultur, Sport, Freizeit, Einzelhandel, Messen/Märkte, Gastronomie, Tourismus und so weiter veröffentlicht.

Zudem hat das Ministerium eine Pressemitteilung hierzu verfasst: www.land.nrw/de/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klare

 

Liegt die Inzidenz über 100 greift wie bisher die sogenannte Bundesnotbremse.

 

Für den Kreis Steinfurt bedeutet dies: Zurzeit gilt die Stufe 3. Eine 7-Tage-Inzidenz unter 50 wurde am 25., 26. und am heutigen 27. Mai verzeichnet. Sollte sie auch am 28. sowie am 29. Mai unter 50 liegen, wird der Kreis Steinfurt ab Montag, 31. Mai, der Stufe 2 zugeordnet.

 

Zudem lag der Inzidenzwert für den Kreis Steinfurt am 26. und am 27. Mai auch unter 35. Sollte dies ebenfalls in den nächsten vier Tagen der Fall sein, wird der Kreis Steinfurt ab Mittwoch, 2. Juni, der Stufe 1 zugeordnet.

 

Die jeweilige Stufenzuordnung erfolgt nicht durch den Kreis Steinfurt selbst, sondern durch eine Mitteilung auf der Internetseite des Landes NRW.

 

 

Wichtig zudem abseits des neuen dreistufigen Öffnungsverfahrens:

 

Das Land NRW hat entschieden, dass die Kindertagesbetreuung ab dem 7. Juni landesweit wieder den Regelbetrieb mit dem vollen Betreuungsumfang aufnimmt, das heißt alle Kinder haben ab dann einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden. Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung.

 

Wie bereits veröffentlicht, nehmen die Schulen im Kreisgebiet bereits am Montag, 31. Mai, wieder den schulischen Vollbetrieb auf, natürlich auch hier unter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Der entscheidende Inzidenzwert hierfür liegt bei 100.

 

Nach der neuen Corona-Schutzverordnung sind körpernahe Dienstleistungen nun auch ohne Termin und negativem Testnachweis erlaubt, wenn die Kundin oder der Kunde dauerhaft eine Maske trägt und der Mindestabstand zwischen den Kundinnen und Kunden untereinander ständig gesichert eingehalten werden kann.

 

Auch Dienstleistungen im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapie, Podologie, medizinische Fußpflege, Logopädie, Tätigkeiten von Hebammen, Hörgeräteakustik, Optik, orthopädische Schuhmacherei und so weiter), die medizinisch notwendig sind oder im Rahmen der Frühförderung erbracht werden, sind auch ohne das Erfordernis eines Negativtestnachweises erlaubt, auch wenn zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske getragen wird.

 

Immer gilt: Vollständig Geimpfte sowie Genesene sind vom negativen Testnachweis und von den Kontaktbeschränkungen befreit. Informationen hierzu gibt es unter anderem unter www.kreis-steinfurt.de/corona.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de