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Presseinformation

31. Mai 2021
Für den Kreis Steinfurt gilt ab Mittwoch Stufe 1 des nordrhein-westfälischen Stufenplans zur Lockerung der Corona-Maßnahmen

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt wird ab Mittwoch, 2. Juni, der Stufe 1 des nordrhein-westfälischen Stufenplans zur Lockerung der Corona-Maßnahmen zugeordnet. Das hat das Land NRW am heutigen Montag, 31. Mai, rechtsverbindlich festgelegt, indem es den Kreis dementsprechend in die Liste der „Coronaschutz-Regeln vor Ort“ des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter www.mags.nrw eingetragen hat (Interessierte klicken auf das gelbe Banner, dann öffnet sich die Liste). Hintergrund ist, dass der Kreis Steinfurt am heutigen Montag den fünften aufeinanderfolgenden Werktag unterhalb der 7-Tage-Inzidenz von 35 liegt.

 

Mit der neuen Stufenzuordnung sind zahlreiche Öffnungen in Bereichen wie außerschulische Bildung, Kinder- /Jugendarbeit, Kultur, Sport, Freizeit, Einzelhandel, Messen/Märkte, Gastronomie, Tourismus und so weiter verbunden. Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Internet unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw einen ausführlichen Überblick über die jeweiligen Kontaktbeschränkungen und die Öffnungsschritte der drei Inzidenzstufen veröffentlicht.

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de