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Meldung vom 14.06.2021
Keine bodenschutzrechtliche Gefährdung in der Siedlung Zur Cottenburg
Untersuchung des Geländes der ehemaligen Sprengstofffabrik abgeschlossen

Auf dem Gelände der heutigen Siedlung Zur Cottenburg in Castrop-Rauxel wurde zwischen 1891 und 1909 Wetter- und Gesteinssprengstoffe hergestellt. Um beurteilen zu können, ob eine Gefährdung für die Anwohner durch Schadstoffe im Boden besteht, wurden von der Unteren Bodenschutzbehörde umfangreiche Untersuchungen veranlasst.

Die Ergebnisse liegen nun vor: Es geht keine bodenschutzrechtliche Gefährdung von dem Altstandort aus. In nur einer Probe wurden sprengstofftypische Verbindungen festgestellt und in dieser war der Gehalt so niedrig, dass eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Demnach sind auch keine Nachuntersuchungen oder weitere Maßnahmen erforderlich.

Ein Gutachter hatte im Auftrag des Kreises Oberboden und Oberflächengewässer untersucht. Zur Erkundung des Untergrundes wurden im August 2020 insgesamt 44 Rammkernsondierungen auf 30 Grundstücken abgeteuft. Darüber hinaus wurden Sediments- und Oberflächenwasserproben im Umfeld des Altstandortes entnommen.

Die Anwohner wurden bereits durch die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen über die Ergebnisse informiert.



Pressekontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de
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Herausgeber:
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45655 Recklinghausen
Telefon: 0 23 61 / 53 45 12
Web: http://www.kreis-re.de
E-Mail: svenja.kuechmeister@kreis-re.de

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