Meldungsdatum: 01.04.2022
Ostern steht vor der Tür und somit auch die Osterfeuer. Nach den Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen ist es grundsätzlich verboten, Gegenstände im Freien zu verbrennen. Brauchtumsfeuer wie die Osterfeuer können jedoch von diesem Verbot ausgenommen werden. Private (Brauchtums-)Feuer am Osterwochenende sind aufgrund eines politischen Beschlusses nicht mehr zulässig. Stattdessen organisieren und verantworten Vereine oder ähnliche Gruppen ab diesem Jahr einzelne Osterfeuer in den Ortsteilen der Kreisstadt Borken. Am Sonntag, 17. April 2022, finden hier die Brauchtumsfeuer statt:
Burlo:
Gemen/Gemen-Krückling:
Hoxfeld/Westenborken:
Marbeck:
Rhedebrügge:
Weseke:
Stadt Borken
Fachabteilung Kommunikation und Städtepartnerschaften
Pressestelle:
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Im Piepershagen 17
46325 Borken
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