Meldungsdatum: 23.11.2022
Hintergrund: Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird an den städtischen Gymnasien in Bocholt infolge der Bildungsgangumstellung von "G8" auf "G9" in der gymnasialen Oberstufe drei Jahre lang eine sogenannte "aufwachsende Jahrgangsstufe" (Einführungsphase bis Q2) regulär nicht zur Verfügung stehen. Ein Wechsel aus der Jahrgangsstufe 10 der Sekundarstufe I anderer Schulformen in die Einführungsphase der Gymnasien ist daher nicht an allen drei städtischen Bocholter Gymnasien möglich.
Allerdings möchten auch in diesem Jahr Schülerinnen und Schülern anderer Schulformen (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) in die Sekundarstufe II eintreten, und auch Wiederholerinnen und Wiederholern des letzten G8-Jahrgangs der Gymnasien müssen die Möglichkeit haben, die Einführungsphase zu besuchen.
Wahlmöglichkeit: Städtische Gesamtschule oder St. Georg-Gymnasium
Diese Schülerinnen und Schüler haben in Bocholt in diesem Jahr zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Entweder besuchen sie die Oberstufe der Städtischen Gesamtschule Bocholt oder sie treten in die neu eingerichtete Einführungsphase des St.-Georg-Gymnasiums ein. Diese wurde durch die Schulaufsicht in Abstimmung mit der Stadt Bocholt zur Sicherstellung der Beschulung auch an einem Gymnasium eingerichtet. Im Kreis Borken ist dies für Bocholt und die umliegenden Kommunen das St.-Georg-Gymnasium.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
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