Meldungsdatum: 13.12.2022

Wenn es glatt wird: Gehwege von Schnee und Eis freihalten

Bei Eis und Schnee heißt es: Räumen und Streuen // Stadt Bocholt ist vorbereitet

In diesen Tagen wird es in der Nacht wieder empfindlich kalt: Teilweise sinken die Temperaturen deutlich in die Minusgrade. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Bocholt auf die Straßenreinigungspflicht hin.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung sind Eigentümerinnen und Eigentümer anliegender Grundstücke im Herbst und Winter verpflichtet, öffentliche Straßen und Plätze von Schmutz, Gras, Unkraut, Laub, Unrat, Schlamm und Schnee frei zu halten. Außerdem muss bei Glätte gestreut werden.

Für Bürgerinnen und Bürger im Einsatz

Der Entsorgungs- und Servicebetrieb der Stadt Bocholt (ESB) ist bei Schnee und Glätte für die Räumung der verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen und Wege innerhalb der Ortsgrenzen zuständig – viele Wege werden darüber hinaus jedoch auch im Rahmen einer freiwilligen Leistung der Stadt Bocholt geräumt.

Für die Räumung der Kreisstraßen und Radwege außerhalb des Ortes ist der Kreis zuständig, der Landesbetrieb räumt die Bundes- und Landstraßen. Etwa 400 Tonnen Salz hat der städtische Entsorgungsbetrieb für den Einsatz auf schnee- oder eisglatten Straßen eingelagert. Wird es glatt, sind 23 Personen mit 21 Fahrzeugen in Bocholt im Einsatz.

Die verkehrsberuhigten Straßen sowie die Geh- und Radwege müssen von den Anliegern geräumt werden. Details dazu können Bürgerinnen und Bürger in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bocholt nachlesen: www.bocholt.de/strassenreinigung

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Geschäftsbereich Presse- und Informationsdienst, Nikolaus Kellermann, E-Mail: nikolaus.kellermann@bocholt.de Telefon: 02871/953-209