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Presseinformation

30. Dezember 2022
LANUV NRW fördert Dach- und Fassadenbegrünung
Kreis Steinfurt prüft Antragsstellung | Interesse ist bis zum 15. Januar zu bekunden

Kreis Steinfurt. Wer in 2023 eine Dach- oder Fassadenbegrünung plant, kann dafür Fördermittel des Landes erhalten. Wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) kürzlich mitgeteilt hat, gibt es bei einem positiven Bescheid eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der tatsächlichen Kosten. Diesbezüglich ist Eile geboten, denn das LANUV NRW setzt als Bedingung voraus, dass das jeweilige Vorhaben bis zum 30. Juni 2023 umgesetzt wird.  Formlose Interessenbekundungen sind bis zum 15. Januar an den Kreis Steinfurt zu senden.

 

Die Interessenbekundung muss die Anschrift des Gebäudes und die Größe der zu begrünenden Fläche enthalten. Fördermittel können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Vereine und auch Gewerbetreibende bekommen.

 

Interessierte aus Altenberge, Emsdetten, Hörstel, Laer, Lengerich, Mettingen, Neuenkirchen, Tecklenburg und Wettringen richten die Interessensbekundung bitte direkt an die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Interessierte anderer Kommunen reichen ihre Interessensbekundung beim Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit per E-Mail an Jennifer.Sobiech-Wolf@Kreis-Steinfurt ein. Sie können sich zwecks Beratung an Jennifer Sobiech-Wolf wenden unter Telefon 02551 692139.

 

Nach Zusage des LANUVS ist eine offizielle Antragsstellung nötig. Der Kreis wird die Interessenten in diesem Fall über das weitere Vorgehen informieren. Wichtig:  Die Dach- oder Fassadenbegrünung darf nicht vor Förderzusage (voraussichtlich Mitte Februar) beauftragt und begonnen werden. Kostenvoranschläge dürfen hingegen schon eingeholt werden und können – sofern sie bereits vorliegen – gerne der Interessensbekundung zugefügt werden.

 




Kontaktdaten Herausgeber:
Kreis Steinfurt | Der Landrat

Büro des Landrates | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tecklenburger Straße 10 | 48565 Steinfurt
pressestelle@kreis-steinfurt.de
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