Meldungsdatum: 26.05.2023

Entscheidung über Verlängerung der Hafenbahn könnte ab 2. Quartal 2024 fallen

- Verwaltung berichtet zum Stand der Vorplanung

Im Rahmen der Prüfung einer möglichen Verlängerung der Hafenbahn über den Mittellandkanal zum Anschluss des Gewerbegebiets Hansestraße-West liegen die ersten Ergebnisse der Voruntersuchung vor. Darüber hat Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa dem Stadtbezirksrat Nördliche Schunter-/Okeraue jetzt berichtet. Untersucht wurde die technische Umsetzbarkeit einer solchen Verlängerung inklusive des Brückenschlags über den Kanal. Das Gutachten des Planungsbüros GRBV, Hannover, schlägt zwei Vorzugsvarianten vor, die jetzt weiter geprüft werden, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Umweltverträglichkeit.

 

Die Hafenbahn bezeichnet den Gleisabschnitt auf dem Gelände der Hafenbetriebsgesellschaft, der mit dem öffentlichen Schienennetz verbunden ist. Bisher endet die Hafenbahn auf dem Hafengelände östlich des Kanals. Würde sie mit Hilfe einer Brücke über den Kanal verlängert, bestünden direkte Anschlussmöglichkeiten für die Firmen von ihrem Gelände aus und damit ein direkter Zugang zum europäischen Schienennetz. Auch der westliche Teil des Gewerbegebietes wäre dann trimodal (Straße, Schiene, Wasser) angebunden.

 

„Wir stehen mit der Untersuchung des Projekts noch ganz am Anfang“, sagte Wirtschaftsdezernent Leppa. Neben der Kartierung, die seit März dieses Jahres läuft, klären wir auch in Gesprächen mit den Landwirten deren Verkaufsbereitschaft.“ Zudem sei die Finanzierung inklusive möglicher Fördermittel zu klären. „Erst wenn wir mit diesen Fragen weiter sind, kann abschließend entschieden werden, ob die Hafenbahn verlängert werden soll.“

 

Leppa betonte, eine Verlängerung der Hafenbahn, für die vor zwei Jahren ein „Letter of Intent“ zwischen Hafenbetriebsgesellschaft, Stadt Braunschweig und der Volkswagen AG als einem möglichen Interessenten unterzeichnet worden war, könnte große Vorteile für die Betriebe im Gewerbegebiet Hansestraße-West einerseits und für die Hafenbetriebsgesellschaft andererseits bringen. Es sei die Chance, den Güterverkehr in dem Bereich stärker von der Straße auf das Wasser und die Schiene zu bringen und damit Co2-Emmissionen zu verringern. Für die Firmen könnten neue Transportwege und Effizienzgewinne entstehen. Die Hafenbetriebsgesellschaft könnte von einer Entwicklung des Güterumschlags auf der Hafenbahn profitieren.

 

Die beiden Vorzugsvarianten unterscheiden sich u.a. im Verlauf der möglichen Trasse, der Größe der Brücke sowie der geschätzten Kosten. Diese würden nach aktuellen Schätzungen bei etwa 15 bzw. 20 Millionen Euro liegen zuzüglich Grunderwerb und Ausgleichsmaßnahmen. In einem Fall würde die Trasse über Felder verlaufen, im anderen wäre ein Eingriff in eine Waldfläche nötig. Welche Variante am besten geeignet ist, könnte ab dem zweiten Quartal 2024 entschieden werden, wenn die  Bestandsaufnahme über in dem Bereich vorhandene Tier- und Pflanzenarten (Kartierung) vorliegt und Bedarfe und Kosten weiter geklärt sind.

 

Auch soll es bei einer Entscheidung zur Verlängerung der Hafenbahn verbindliche Vereinbarungen mit möglichen Nutzern geben. Die Hafenbetriebsgesellschaft würde dann ein Planfeststellungsverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung beim Land Niedersachsen beantragen. Dieses könnte im Jahr 2025 stattfinden, der Bau könnte bis Mitte 2027 umgesetzt sein.


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