Meldungsdatum: 07.05.2024

Fördergelder für Treppenlift und Co.

Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

Die Wohnungsbauförderungsstelle weist darauf hin, dass für das Jahr 2024 landesweit wieder Fördermittel zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt werden um das tägliche Leben von Behinderten zu erleichtern.

Kostenzuschüsse für Maßnahmen in und am selbstgenutzten Eigenheim können nach den aktuellen Richtlinien bereitgestellt werden. Förderungsfähig sind bereits Maßnahmen ab 1.500 Euro. Voraussetzung ist, dass die Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde.

Gefördert werden können beispielsweise folgende Maßnahmen: Herstellung von barrierefreien Freiflächen, Plätzen, Wegen und PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück - Beseitigung von Stufen und Schwellen vor oder im Haus - Errichtung von festinstallierten Rampen - Verbreiterung von Türen - Barrieren reduzierender Umbau von Toilettenräumen und Bädern - Gestaltung von Treppen - Einbau von geeigneten Aufzügen - (Treppenschrägaufzüge), Umbau von Einrichtungen zwecks Beseitigung von Verletzungsgefahr für blinde und sehbehinderte Menschen.

Interessenten aus dem Stadtgebiet Hanau wenden sich bitte an die Wohnungsbau-förderungsstelle im Rathaus der Stadt Hanau, Eva Kerlen, Am Markt 14 – 18, Büro 1.04, Tel: 06181-295-388.

 

Pressekontakt: Ute Wolf, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de