Meldungsdatum: 07.05.2024
Kostenzuschüsse für Maßnahmen in und am selbstgenutzten Eigenheim können nach den aktuellen Richtlinien bereitgestellt werden. Förderungsfähig sind bereits Maßnahmen ab 1.500 Euro. Voraussetzung ist, dass die Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde.
Gefördert werden können beispielsweise folgende Maßnahmen: Herstellung von barrierefreien Freiflächen, Plätzen, Wegen und PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück - Beseitigung von Stufen und Schwellen vor oder im Haus - Errichtung von festinstallierten Rampen - Verbreiterung von Türen - Barrieren reduzierender Umbau von Toilettenräumen und Bädern - Gestaltung von Treppen - Einbau von geeigneten Aufzügen - (Treppenschrägaufzüge), Umbau von Einrichtungen zwecks Beseitigung von Verletzungsgefahr für blinde und sehbehinderte Menschen.
Interessenten aus dem Stadtgebiet Hanau wenden sich bitte an die Wohnungsbau-förderungsstelle im Rathaus der Stadt Hanau, Eva Kerlen, Am Markt 14 – 18, Büro 1.04, Tel: 06181-295-388.
Pressekontakt: Ute Wolf, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de
Sämtliche Texte können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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