Meldungsdatum: 06.05.2024

Informationen zur Europawahl am 9. Juni

Amtliche Eintragungen in das Wählerverzeichnis erfolgt

Zum gesetzlichen Stichtag 28. April wurden in Braunschweig, wie in ganz Deutschland, die Wählerverzeichnisse für die Europawahl am 9. Juni erstellt. Zum Stichtag sind insgesamt 190.064 Braunschweiger wahlberechtigt, etwa 400 Personen weniger als bei der Europawahl vor fünf Jahren. Erstmals können bei dieser Europawahl bereits 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben.

Wahlberechtigte insgesamt: 190.064; davon: männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtsregister: 93.599 (49,2%);
weiblich: 96.465 (50,8%). Laut den Richtlinien zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik in ausgewählten Wahlbezirken werden die Geschlechtsausprägungen „männlich“ und „divers“ bzw. „ohne Angabe“ zur Wahrung des Wahlgeheimnisses gemeinsam erhoben und ausgewertet.

Rechnerisch liegt die Zahl der Erstwählenden bei 4.896 (2,6 %). Erstmals an einer Europawahl können 14.972 (7,9 %) Personen teilnehmen. Darunter sind jeweils 3.668 Wahlberechtigte unter 18 Jahren.

527 wahlberechtigte Personen werden nach den Stichtagszahlen ihren Geburtstag am 9. Juni feiern können. Die Wahlstatistik sagt außerdem, dass 71 Wahlberechtigte am Wahlsonntag älter als 100 Jahre alt sind, also vor dem 9. Juni 1924 geboren wurden.

Die Verteilung der Wahlberechtigten nach dem Alter findet sich in anhängender Tabelle.

 

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt über die Deutsche Post AG. Sie beginnt Anfang Mai und soll bis zum 18. Mai abgeschlossen sein. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Briefwahlunterlagen.

Wer bis zum 18. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Auffassung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt melden, um sicherzustellen, im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, am 9. Juni nicht wählen zu können. Für das Wahlrecht ist die Eintragung in ein Wählerverzeichnis maßgeblich.

 

Antragsfristen für Personen, die nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden

Unionsbürgerinnen und -bürger aus den anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können an der Europawahl in Braunschweig nur teilnehmen, wenn sie dies ausdrücklich beantragen. Die besonderen Anträge sind beim Wahlamt oder im Internet (www.bundeswahlleiterin.de) erhältlich

Zum Stichtag hatten 433 Unionsbürgerinnen und -bürger bereits für sich entschieden, in Braunschweig wählen zu wollen. In ihrem Herkunftsmitgliedstaat sind sie dann für die Europawahl gesperrt. Alle Wahlberechtigten dürfen nur einmal wählen. Von „Auslandsdeutschen“ lagen fast 70 Anträge vor.

Wer nach dem 28. April innerhalb Deutschlands umzieht, bleibt erst einmal dort im Wählerverzeichnis eingetragen, wo sie oder er am Stichtag gemeldet war. Um am neuen Wohnort wählen zu können, muss auch hier ein Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis gestellt werden.

Für alle Anträge gilt, dass sie dem Wahlamt bis zum 19. Mai im Original vorliegen müssen.

 

Öffnung der Briefwahlzentrale

Die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 ist ab Montag, 13. Mai zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis donnerstags 9 bis 13.30 Uhr und 14.30 bis 17 Uhr; freitags 9 bis 13 Uhr und samstags 9 bis 12 Uhr.

Diese Öffnungszeiten gelten bis Donnerstag, 6. Juni. Der letzte Ausgabetag ist Freitag, 7. Juni. An diesem Tag werden Briefwahlunterlagen noch einmal von 9 bis 18 Uhr ausgestellt. Am 20. Mai (Pfingstmontag) ist das Wahlamt geschlossen. Schaltertermine können bei Bedarf auch online über das Internet reserviert werden. Wer persönlich in die Wahlzentrale komm, kann in den bereitstehenden Wahlkabinen gleich vor Ort wählen.

Zur Europawahl besteht außerdem wieder die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online unter www.braunschweig.de/briefwahl zu beantragen.

Bei der letzten Europawahl im Jahr 2019 hatten fast 33.000 Wahlberechtigte in Braunschweig ihre Stimme per Briefwahl abgegeben. Zur vergangenen Bundestagswahl im Jahr 2021 gingen sogar fast 62.000 Briefwahlanträge ein.

 

Weitere Informationen

Unter www.braunschweig.de/europawahl oder www.braunschweig.de/meinewahl finden Interessierte weitere Informationen zur Europawahl in Braunschweig. Für organisatorische Fragen rund um die Europawahl und das Wahlrecht ist die zentrale Wahlauskunft unter der Telefonnummer 0531/470-4114 für alle Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger erreichbar.

 


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

europawahl_altersverteilung

©  Stadt Braunschweig
europawahl_altersverteilung