Meldungsdatum: 17.02.2025
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Briefwahlbüro der Stadt Borken haben einiges zu tun: Rund 9.200 Wahlberechtigte haben bereits von der Briefwahl Gebrauch gemacht und entsprechende Anträge für die diesjährige Bundestagswahl gestellt (Stand 17. Februar 2025, 15 Uhr). Bürgerinnen und Bürger können Briefwahl noch regulär bis Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr – in Ausnahmefällen auch bis Samstag, 22. Februar 2025, um 12 Uhr – im Briefwahlbüro im Borkener Rathaus, Im Piepershagen 17, beantragen. Hierzu ist keine vorherige Terminvereinbarung nötig.
Das sind die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros für die letzten Tage (17. bis 22. Februar 2025):
Online unter borken.de/wahlen können Briefwahlanträge noch bis einschließlich Dienstag, 18. Februar 2025, gestellt werden. Briefwahlunterlagen können zudem bis Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr per E-Mail an wahlen@borken.de oder per Post beantragt werden. Die Stadt Borken empfiehlt aber aufgrund des immer näher rückenden Wahlsonntags einen Besuch im Briefwahlbüro, da bei einer kurzfristigen postalischen Beantragung nicht gewährleistet werden kann, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen.
In Ausnahmefällen können Wahlberechtigte Briefwahl auch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis 15 Uhr beantragen – beispielsweise, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung, Im Piepershagen 17, eingetroffen sein. Die Stadt Borken bittet darum, die Unterlagen möglichst frühzeitig und persönlich im Rathaus einzuwerfen oder im Briefwahlbüro vorbeizubringen.
Am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, können wahlberechtigte Borkenerinnen und Borkener ihre Stimme zwischen 8 und 18 Uhr im Wahllokal abgeben. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem der 22 Wahllokale Bürgerinnen und Bürger ihr Kreuzchen setzen dürfen.
Stadt Borken
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