Meldungsdatum: 02.06.2025
Die Beratungsstelle Sexuelle Gesundheit – AIDS/STI des Kreis-Gesundheitsamts hat ihr Beratungsangebot erweitert und bietet jetzt auch eine umfassende und qualifizierte Beratung zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) an. HIV-PrEP ist eine wissenschaftlich geprüfte und hochwirksame Methode, um sich vor einer HIV-Infektion zu schützen. Die regelmäßige Einnahme eines speziellen Medikaments verhindert, dass sich das HI-Virus im Körper ausbreiten kann. Die Schutzwirkung der HIV-PrEP ist vergleichbar mit der eines Kondoms – jedoch schützt sie nicht vor anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI).
Die HIV-PrEP kann eine sinnvolle Schutzmaßnahme für Menschen mit einem erhöhten HIV-Risiko sein, beispielsweise bei häufig wechselnden Sexualkontakten oder ungeschütztem Analverkehr. In den Beratungsgesprächen wird individuell geklärt, ob die Nutzung infrage kommt.
Ablauf der PrEP-Beratung und medizinische Voraussetzungen
Vor der Nutzung der PrEP ist eine ausführliche Erstberatung angeraten. Dabei klärt das Team der Beratungsstelle im Rahmen des ausführlichen PrEP -Beratungsangebotes gemeinsam mit den Interessenten den individuellen Bedarf, die richtige Anwendung und informiert hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen und Risiken.
Vor der ersten Verordnung müssen auch einige wichtige medizinische Untersuchungen durch einen niedergelassenen Arzt durchgeführt werden. Die Beratungsstelle informiert vorab, was konkret benötigt wird. Ein HIV-Test beispielsweise ist zwingend erforderlich, denn PrEP ist nur für HIV-negative Menschen geeignet. Auch ein Nierenfunktionstest wird durchgeführt, da das Medikament über die Nieren abgebaut wird. Vorgeschrieben ist darüber hinaus ein Test auf Hepatitis B und C.
Bei Bedarf kann eine Impfung gegen Hepatitis A und B erfolgen. Außerdem wird noch ein Test auf andere STI wie Syphilis, Chlamydien und Gonorrhoe durchgeführt.
Ziel der Beratung ist, dass die Ratsuchenden eine gut informierte Vorentscheidung treffen können. Die letztendliche Entscheidung und eine mögliche Verordnung sowie die weitere medizinische Versorgung erfolgt unabhängig von der Beratung durch entsprechend zertifizierte, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in den Hausarzt- oder Schwerpunktpraxen oder Ambulanzen.
Die Erstverordnung erfolgt in der Regel für vier Wochen. Nach einer Kontrolle der Verträglichkeit und einer erneuten Bestätigung des negativen HIV-Status kann eine Verordnung für drei Monate erfolgen. In der Folgezeit werden alle drei bis sechs Monate andere sexuell übertragbare Infektionen, vor denen HIV-PrEP nicht schützt, und die Nierenfunktion untersucht.
Kompetente Beratung – vertraulich und individuell
Diese psychosoziale Beratung des Gesundheitsamts richtet sich an alle, die sich vertraulich, anonym und kostenfrei über die HIV-PrEP informieren, ihr individuelles Risiko abklären wollen, oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung benötigen. In einem geschützten Rahmen erhalten Ratsuchende fundierte Informationen zu den Möglichkeiten der HIV-Prävention. Beratungsgespräche sind persönlich nach Absprache an den Standorten der Beratungsstelle Sexuelle Gesundheit- AIDS/STI in Marl oder Recklinghausen möglich. Das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen bietet darüber hinaus an, diese Beratung auch im Rahmen Videosprechstunde in Anspruch zu nehmen.
Dieses besondere Beratungsangebot wird nur von wenigen, großen Gesundheitsämtern durchgeführt.
Terminvereinbarung für die Online-Sprechstunde: https://app.sprechstunde.online/recklinghausen
Kontakt zur Terminvereinbarung telefonisch oer per Mail:
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen – Beratungsstelle Sexuelle Gesundheit – AIDS/STI
Tel.: 02365 9357575 oder Terminanfrage per Email an aids-beratung@kreis-re.de
Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: s.kuechmeister@kreis-re.de
Herausgeber: Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
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