Meldungsdatum: 28.07.2025
Die neuen Unfallhäufungsstellen liegen in Lippstadt (Erwitter Straße zwischen Nikolaus-Otto-Straße und Zufahrt Hammer Fachmarkt) und Geseke (B1/L549 Südring/Othmarstraße /Salzkottener Straße/Bürener Straße).
Die gute Nachricht: Acht bisher bestehende Unfallhäufungsstellen konnten nach Umsetzung passgenauer Maßnahmen ad acta gelegt werden. Hier hatten sich innerhalb eines Jahres keine weiteren vergleichbaren Unfälle ereignet. Ziel erreicht, Unfallschwerpunkt entschärft – und zwar in: Lippstadt (L536), Möhnesee (B516), Rüthen (K8), Welver (1. L670/ Berwicker Straße; 2. L670/ Klosterstraße; 3. L795; 4. K6) und Werl (L795). Bei vier bestehenden Unfallhäufungsstellen in Geseke, Lippetal, Lippstadt und Soest mussten weitergehende Maßnahmen beschlossen werden, von denen sich die Unfallkommission Erfolge verspricht.
Auffallend bei der Betrachtung der Unfallhäufungsstellen war die hohe Anzahl an Unfällen mit E-Scootern. „In vielen Fällen ist es leider nicht bei Materialschäden geblieben“, erklärt Christoph Sprenger, der als Sachgebietsleiter Verkehrssicherheit beim Kreis Soest auch Leiter der Unfallkommission ist, mit Blick auf die Statistik. Nach Mitteilung der Kreispolizeibehörde lag allein die Anzahl an Unfällen von E-Scootern mit Personenschaden im Jahr 2024 im Kreis Soest bei 45. Im Jahr 2020 wurden lediglich vier solcher Unfälle gemeldet. „Die Zahl ist also enorm angestiegen“, so Christoph Sprenger.
Die Unfallkommission weist daher ausdrücklich auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hin: E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. „Häufig wird leider nicht beachtet, dass E-Scooter auf Radwegen fahren müssen. Wenn keiner vorhanden ist, darf die Fahrbahn oder außerorts auch der Seitenstreifen genutzt werden“, sagt Christoph Sprenger und betont: „Der Gehweg oder die Fußgängerzone sind zum Fahren tabu. Da muss der Roller geschoben werden.“ Mit mehreren Personen auf dem E-Scooter unterwegs zu sein, sei ebenfalls verboten. Es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie bei Autofahrern.
Eine Helmpflicht gibt es derzeit nicht, aber es wird seitens der Unfallkommission dringend empfohlen, einen Helm zu tragen, um schwere Verletzungen zu vermeiden. Insbesondere Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder zu deren Sicherheit die bestehenden Regeln kennen und auch einhalten.
Aktuell bestehen insgesamt 32 Unfallhäufungsstellen im Kreisgebiet, davon liegen sechs in der Zuständigkeit der Städte Lippstadt, Soest oder Werl. Weitere Informationen und einen Überblick über alle Unfallhäufungsstellen gibt es unter www.kreis-soest.de/unfallkommission.
Hintergrund: Die Unfallkommission
Die Unfallkommission des Kreises Soest tagt mindestens viermal im Jahr. Sie ist nach dem Unfallerlass des Landes NRW ein Instrument, mit dem die Straßenverkehrsbehörden Unfallhäufungen auf Straßen schnell und effektiv analysieren und Lösungen erarbeiten können, um künftige Vorfälle zu vermeiden. Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertretern der Polizei, der Straßenbaulastträger – also der Behörden, die für die Unterhaltung der Straßen zuständig sind –, der Bezirksregierung und der Straßenverkehrsbehörden des Kreises, sowie der Städte Warstein, Werl, Soest und Lippstadt. Diese Zusammenarbeit ermöglicht eine umfassende und präzise Analyse von Unfällen, bei der sowohl technische als auch verkehrsrechtliche und infrastrukturelle Aspekte berücksichtigt werden.
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Die Unfallkommission tagt viermal im Jahr und nimmt Unfallhäufungsstellen im ganzen Kreisgebiet unter die Lupe. Foto: Mathias Keller/ Kreis Soest
Gemeinsam mit der Polizei, den Straßenbaulastträgern – das sind die Behörden, die für die Unterhaltung der Straßen zuständig sind –, der Bezirksregierung und den Straßenverkehrsbehörden Warstein, Werl, Soest und Lippstadt sorgt der Kreis Soest dafür, dass viele Unfälle erst gar nicht passieren. Foto: Mathias Keller/ Kreis Soest
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