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Meldungsdatum: 18.09.2025

Papierführerschein zügig umtauschen

Nur Geburtenjahrgänge vor 1953 haben noch Zeit bis 2033

Wer 1953 oder später geboren ist und noch einen Papierführerschein besitzt, sollte schnell aktiv werden und seinen „Lappen“ in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Denn seit dem 19. Januar 2025 stellt der rosa oder graue Führerschein nur noch für Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, eine gültige Fahrerlaubnis dar. Für sie läuft die Umtauschfrist noch bis zum 19. Januar 2033.

Aufgrund des Cyberangriffs im Jahr 2023 kann die Abteilung Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse keine genauen Statistiken liefern. Klar ist aber, dass noch einige hundert Personen im Kreis Soest mit einem ungültigen Dokument unterwegs sind. Die Fahrerlaubnis ist in diesen Fällen zwar nicht erloschen, bei Kontrollen droht aber ein Verwarngeld.

Das Antragsformular und alle notwendigen Informationen zum Umtausch des Papierführerscheins stehen unter www.kreis-soest.de zur Verfügung (in der Suche Stichwort „Umtausch einer deutschen Fahrerlaubnis“ eingeben). Sobald der Antrag bearbeitet ist und die Bundesdruckerei den neuen Kartenführerschein erstellt hat, kann dieser ohne Termin in den Zulassungsstellen Soest (Senator-Schwartz-Ring 21-23) oder Lippstadt (Mastholter Straße 230b) abgeholt werden.

„Der Papierführerschein mit einem Foto aus alten Zeiten ist vielen Menschen ans Herz gewachsen“, weiß Anne Schlottmann, Abteilungsleiterin Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse. Wer an seinem alten „Lappen“ hängt, könne diesen daher gern nach Entwertung als Andenken mit nach Hause nehmen.

Übrigens: Seit diesem Jahr läuft auch der Umtausch der Kartenführerscheine, die im Zeitraum 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Die Frist für den Umtausch endet hier am 19. Januar 2026.

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Pressekontakt: Pressestelle, Susanne Schulte-Nölle, Telefon 02921/302546


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©Judith Wedderwille/ Kreis Soest
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Wer 1953 oder später geboren ist und noch einen Papierführerschein besitzt, sollte schnell aktiv werden und seinen „Lappen“ in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Denn seit dem 19. Januar 2025 stellt der rosa oder graue Führerschein nur noch für Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, eine gültige Fahrerlaubnis dar. Foto: Judith Wedderwille/ Kreis Soest


 

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Die Kreisverwaltung Soest mit rund 1.600 Bediensteten arbeitet für rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Kreisgebiet. Mit dem Kreistag ist sie Teil der kommunalen Selbstverwaltung und nimmt Aufgaben in vielen Bereichen wie Bildung, Jugend, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Bau, Kataster, Straßen, Umwelt, Soziales und Gefahrenabwehr war. Sie betreibt den Rettungsdienst, zwei Zulassungsstellen, drei berufsbildende Schulen, sechs Förderschulen, eine Heilpädagogische Kindertagesstätte, ein Archiv sowie ein Medienzentrum. Außerdem ist sie an der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH, der Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH und weiteren Einrichtungen beteiligt. Der Kreistag gestaltet und kontrolliert mit seinen Mitgliedern die Aufgabenwahrnehmung.

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