Meldungsdatum: 17.12.2025

Schnelle Hilfe für Sozialhilfeempfänger in Notlagen

Kreis Recklinghausen ermöglicht Auszahlungen per SocialCard

Der Kreis Recklinghausen ersetzt die bisherige Ausgabe von Barschecks im Bereich der Sozialhilfe durch eine moderne Bezahlkarte. In Notfällen ist es dadurch möglich, leistungsberechtigten Personen im Bereich der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII kurzfristig Geld zur Verfügung zu stellen. Die normale monatliche Zahlung der Sozialhilfe erfolgt natürlich weiterhin per Überweisung auf das Konto des Empfängers.

„Die Ad-Hoc-Zahlungen können zum Beispiel dann notwendig werden, wenn jemand, der Sozialhilfe empfängt, sein Portemonnaie verloren hat und deshalb keine Lebensmittel mehr kaufen kann“, erklärt Patrick Hundt, Fachbereichsleiter Soziales beim Kreis Recklinghausen. Die bisherige Möglichkeit über Schecks mit diesem Problem umzugehen, wird deutschlandweit von einigen Banken zum Ende dieses Jahres eingestellt. „Darum hat die Kreisverwaltung eine gute Alternative geschaffen, die sowohl für die Nutzer als auch die Verwaltung praktikabel umsetzbar ist.“

Die SocialCard kann auf Basis einer neu eingeführten gemeinsamen Software auch von allen Sozialämtern der Städte verwendet werden und funktioniert wie eine Visa-Karte. Mit ihr kann man Geld am Automaten abholen oder direkt in den meisten Geschäften bezahlen. Der Umweg über die Bankfiliale, um einen Scheck einzulösen, entfällt somit.

Das Geld wird von der Kommune auf die SocialCard geladen, sodass es sofort zur Verfügung steht. Bereits ab 1. Januar ist die SocialCard in allen Städten einsatzbereit.

Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de