Meldungsdatum: 05.01.2026
Im gesamten Kreisgebiet sind in den letzten Tagen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt worden. Damit ausreichend Laborkapazitäten für Verdachtsfälle bei Hausgeflügel sowie für Nachuntersuchungen zur Verfügung stehen, werden durch die Veterinärämter vorerst keine Proben von Wildgeflügel mehr eingeschickt. Tote Wildvögel können direkt entsorgt werden. Zuständig dafür ist der jeweilige Grundstückseigentümer.
In den letzten zwei Wochen hat es in NRW wieder mehrere Fälle von Geflügelpest in Geflügelhaltungen gegeben. Der Kreis Recklinghausen ist momentan nicht davon betroffen.
Empfehlungen für Geflügelhalter
Geflügelhaltern wird empfohlen, zum Schutz ihrer Bestände erhöhte Sicherheitsregeln zu befolgen und besonders den Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel zu unterbinden. Futterstellen und Tränken sollten für die Wildvögel unzugänglich sein. Zum Tränken für Hausgeflügel sollte unbedingt Leitungswasser genommen werden, auf keinen Fall Oberflächenwasser.
Sinnvoll ist auch, eine Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung sicherzustellen und die Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe gründlich zu waschen. Futter, Einstreu und andere Materialien sollten für Wildvögel unzugänglich gelagert sowie Ein- und Ausgänge gesichert werden, um unbefugtes Betreten zu vermeiden.
LAVE gibt wichtige Hinweise
Im Merkblatt "Geflügelpest/Vogelgrippe" des LAVE finden Hobby- und Kleingeflügelhalter weitere wichtige Maßnahmen zur Sicherheit. Es steht auf der Internetseite des LAVE zum Download bereit: www.lave.nrw.de (siehe: Themen – Tiere – Tiergesundheit – Tierseuchen – Geflügelpest).
Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Svenja Küchmeister, Telefon: 02361/534512, E-Mail: s.kuechmeister@kreis-re.de
Herausgeber: Kreis Recklinghausen
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