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Meldungsdatum: 12.01.2026

Stadt Borken legt neuen Hebesatz für die Grundsteuer B ab 2026 fest

Der Rat der Stadt Borken hat am 17. Dezember 2025 beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B für das Jahr 2026 anzupassen. Grund dafür ist ein aktuelles Gerichtsurteil, das gravierende Auswirkungen auf die bisherige Regelung in Borken haben würde.

Warum wird die Grundsteuer B geändert?
Bisher hat die Stadt Borken bei der Grundsteuer B unterschieden:

Für diese beiden Grundstücksarten galten unterschiedliche Hebesätze (592 v. H. für Wohngrundstücke und 860 v. H. für Nichtwohngrundstücke).

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen stellt diese Unterscheidung in vergleichbaren Fällen jedoch infrage. Nach Auffassung des Gerichts dürfen Nichtwohngrundstücke nicht höher besteuert werden als Wohngrundstücke.

Da eine endgültige Entscheidung durch höhere Gerichte noch einige Zeit dauern kann, hat der Rat der Stadt Borken beschlossen, mögliche rechtliche Risiken und damit verbundene erhebliche Steuerausfälle zu vermeiden und wieder einen einheitlichen Hebesatz festzulegen.

Was ändert sich konkret?

Welche Auswirkungen hat das für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer?
Durch den einheitlichen Hebesatz ergeben sich Verschiebungen bei der Steuerlast:

Wie hoch die Grundsteuer im Einzelfall ausfällt, hängt weiterhin vom jeweiligen Grundstück und dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag ab.

Hintergrund der aktuellen Entscheidung
Mit dem Beschluss verfolgt die Stadt Borken das Ziel, Rechtssicherheit für alle Seiten zu schaffen, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und zugleich eine verlässliche Finanzierung kommunaler Aufgaben sicherzustellen.

Die Entscheidung war zudem erforderlich, damit die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 fristgerecht erstellt und versendet werden können. Der Versand der Bescheide erfolgt in den kommenden Wochen.

Für Rückfragen steht die Fachabteilung Steuern, Abgaben und Controlling per Mail unter steuern@borken.de und telefonisch unter der 02861/939 142 zur Verfügung.


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