Meldungsdatum: 22.01.2026

Kreisverwaltung nicht zuständig für Datenübermittlung an die Bundeswehr

Der Kreis Recklinghausen weist darauf hin, dass er nicht für die Weitergabe personenbezogener Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zuständig ist. Zuletzt waren mehrere Widersprüche von Bürgerinnen und Bürgern bei der Kreisverwaltung eingegangen.

Ein Widerspruch gegen die Übermittlung entsprechender Meldedaten ist ausschließlich bei der jeweils zuständigen Meldebehörde – in diesem Fall bei den Städten - einzulegen. Der Widerspruch ist dort schriftlich zu erklären.

Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de