Meldungsdatum: 02.04.2026
In Braunschweig soll der „Wohnungsbau-Turbo“ aktiviert werden: Die Stadtverwaltung schlägt dem Rat vor, zur Beschleunigung des Wohnungsbaus das vom Bund vereinfachte Planungsrecht für die Erteilung von Baugenehmigungen anzuwenden. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren zum Bau neuer Wohnungen erheblich zu vereinfachen und abzukürzen.
„Jede neue Wohnung zählt“, betont Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum. „Mit dem Bau-Turbo machen wir den Weg frei für noch mehr Tempo, entbürokratisieren die Verfahren und können so unser Wohnraumversorgungskonzept noch besser voranbringen.“
Kornblum wies zugleich darauf hin, dass die städtische Planung neuer Wohnbaugebiete in den letzten Jahren erhebliche Erfolge vorzuweisen habe: „Das Baugebiet Nördliches Ringgebiet zum Beispiel ist eine Erfolgsgeschichte. Wir schaffen dort viele hundert neue attraktive und bezahlbare Wohnungen in einer Situation anhaltend starken Bedarfs.“ Die ersten beiden Abschnitte sind bereits weitgehend bebaut und bezogen. Insgesamt entstehen hier 1.300 Wohneinheiten. Für die Baugebiete Rautheim-Möncheberg und Feldstraße wurde Ende vergangenen Jahres auf einen Schlag Baurecht für gut 1.100 Wohneinheiten geschaffen. Mit den Planungen am Hauptbahnhof und für das ehemalige Städtische Klinikum an der Holwedestraße stehen in diesem Jahr die letzten Beschlüsse für die jeweiligen Bebauungspläne an, womit weitere fast 1.000 Wohneinheiten ermöglicht werden.
Der „Bau-Turbo“ kann insbesondere zum Zuge kommen wenn es darum geht, Nachverdichtungspotenziale zu nutzen, Baulücken zu schließen oder Wohngebäude aufzustocken. Er ermöglicht es, Wohnbauvorhaben im Innenbereich unter erleichterten Bedingungen zu genehmigen und von Vorgaben des Bauplanungsrechts abzuweichen, wenn diese dem Bau, der Erweiterung oder der Umnutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken dienen. Durch den Verzicht auf die langwierige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans können Projekte deutlich schneller realisiert werden. Die Neuregelung ermöglicht zum Beispiel eine vereinfachte Aufstockung mit Wohnraum auch bei bislang gewerblich genutzten Gebäuden. Sie erweitert zudem die Möglichkeiten zur Nachverdichtung: Grundstücksteile „in zweiter Reihe“ oder Freiflächen können nun leichter bebaut werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung von Vorhaben auf Grundlage des „Wohnungsbau-Turbos“ besteht allerdings nicht. Vorhaben nach dem Bau-Turbo müssen mit der städtebaulichen Entwicklungsabsicht der Stadt im Einklang stehen. Die Bauverwaltung erarbeitet derzeit einen Kriterienkatalog, der dazu eine einheitliche Anwendung sicherstellen soll.
Ein wichtiger Aspekt des Bau-Turbos ist die Dreimonatsfrist. Hat die Stadtverwaltung einem Vorhaben, das unter die neuen Beschleunigungsregelungen des Bau-Turbos fällt, nicht binnen drei Monaten widersprochen, gilt die Zustimmung zur Anwendung des Bau-Turbos als erteilt.
Die Anwendung des Bau-Turbos benötigt die Zustimmung der Gemeinde. Denn die neuen Möglichkeiten beim Bau-Turbo greifen in die kommunale Planungshoheit ein. Entscheidungen über die Zustimmung bei Vorhaben, die in ihren Auswirkungen eher gering sind, sollen grundsätzlich Sache der laufenden Verwaltung sein. Sie kann die Zustimmung erteilen, wenn das Vorhaben mit den städtebaulichen Vorstellungen und Zielen vereinbar ist und öffentliche Belange ausreichend berücksichtigt sind. Wenn Vorhaben allerdings eine erhebliche städtebauliche Bedeutung zukommt, verbleibt die Entscheidung beim Rat.
Diese Verteilung der Zuständigkeiten, die in der Mehrzahl der Fälle eine Beschäftigung des Rates entbehrlich macht, wird der Rat in seiner kommenden Sitzung behandeln. Die entsprechende Beschlussvorlage mit weiteren Einzelheiten (26-28644, siehe Anhang) ist heute in den Gremienlauf gegeben worden. Der Rat entscheidet am 12. Mai.
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