Meldungsdatum: 26.10.2026
Die Gebühren für die Straßenreinigung sollen im kommenden Jahr um rund 1,3 Prozent erhöht werden. Aus der Kalkulation der Abfallgebühren für 2027 ergibt sich eine Steigerung in Höhe von 1,9 Prozent für die Rest- und Bioabfallbehälter. Die Schmutzwassergebühren schließlich sollen um 4,8 Prozent angehoben werden, die Gebühren für Niederschlagswasser um 2,7 Prozent. Das sehen die entsprechenden Beschlussvorlagen vor, die die Verwaltung jetzt veröffentlicht hat. Der neue Rat entscheidet darüber in seiner konstituierenden Sitzung am 10. November.
Nachdem für das zu Ende gehende Jahr aufgrund der Ergebnisse einer Angemessenheitsprüfung der Leistungsentgelte die Gebühren für die Straßenreinigung um 3,7 Prozent hatten gesenkt werden können, schlägt die Verwaltung für das Jahr 2027 aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung wieder eine leichte Gebührensteigerung vor.
Auch für die Leerung der Rest- und Bioabfallbehälter waren in den vergangenen Jahren schon mehrfach Gebührensenkungen möglich: aufgrund der Resultate der Angemessenheitsprüfung der an ALBA zu zahlenden Leistungsentgelte und der Neuausschreibung der Restabfallbehandlung. Die allgemeine Preisentwicklung führt jedoch wie für das aktuelle Jahr dazu, dass für kommendes Jahr eine Erhöhung erforderlich wird.
Die allgemeinen Preissteigerungen wirken sich auch auf die an die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) zu zahlenden Betriebsentgelte und den Beitrag für die Mitgliedschaft im Abwasserverband Braunschweig (AVB) aus. Hinzu kommen höhere Investitionen zum Erhalt des Kanalnetzes, die Zinsentwicklung und rückläufige Schmutzwassermengen. In der Summe macht dies Gebührensteigerungen auch für die Abwasserentsorgung notwendig.
Mit der Entwicklung setzt sich ein seit längerem beobachteter Effekt fort: Die Anstrengungen von Privathaushalten und besonders Gewerbebetrieben, den Wasserverbrauch zu reduzieren und damit Kosten zu sparen, sind erfolgreich. Was im Blick auf Umwelt- und Ressourcenschonung zu begrüßen ist, führt auf der anderen Seite zu höheren Gebühren, da die anfallenden Kosten für Abwasserbeseitigung weitgehend mengenunabhängig sind.
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