Meldungsdatum: 05.11.2026

Zahl der Keuchhusten-Fälle im Kreis Recklinghausen steigt deutlich

Gesundheitsamt empfiehlt: Impfschutz prüfen

Keuchhusten ist längst keine reine Kinderkrankheit mehr. Auch Jugendliche und Erwachsene können sich mit der hochansteckenden Atemwegsinfektion anstecken und den Erreger weitergeben. Im Kreis Recklinghausen nehmen die gemeldeten Erkrankungsfälle derzeit wieder deutlich zu. Das Gesundheitsamt des Kreises hat seit Jahresbeginn 144 Fälle erfasst. Allein 106 Meldungen entfallen auf das laufende vierte Quartal.

Damit liegt die Zahl bereits jetzt über dem Gesamtwert des vergangenen Jahres. 2025 waren im Kreisgebiet 87 Fälle registriert worden. Allerdings zeigt der Blick auf die Vorjahre, wie stark das Infektionsgeschehen schwanken kann: 2024 wurden mit 245 Fällen noch deutlich mehr Erkrankungen gemeldet.

Keuchhusten, medizinisch Pertussis genannt, wird durch Bakterien übertragen. Die Ansteckung erfolgt vor allem über Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt werden. „Tückisch ist, dass die Erkrankung zunächst oft wie eine gewöhnliche Erkältung beginnt. Erst später entwickeln sich die typischen, teilweise heftigen Hustenanfälle, die über Wochen anhalten können“, erklärt Dr. Yvonne Dabrowski, Ressortleiterin Infektionsschutz, Infektions- und Ortshygiene beim Kreis Recklinghausen. „Bei Erwachsenen fehlen diese charakteristischen Beschwerden häufig. Stattdessen macht sich die Infektion mitunter lediglich durch einen hartnäckigen Husten bemerkbar.“

Für Säuglinge lebensbedrohlich
Besonders gefährdet sind die Kleinsten. Für Säuglinge kann Keuchhusten lebensbedrohlich werden. Anders als ältere Kinder entwickeln sie nicht immer die typischen Hustenanfälle. Stattdessen können Atemaussetzer auftreten. Im Kreis Recklinghausen wurden in diesem Jahr bereits 20 Fälle bei Kindern unter einem Jahr gemeldet.

Das Gesundheitsamt nimmt die aktuellen Zahlen deshalb zum Anlass, auf die Bedeutung der Schutzimpfung hinzuweisen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grundimmunisierung bereits im Säuglingsalter und weitere Auffrischimpfungen im Kindes- und Jugendalter.

„Erwachsene sollten ihren Impfstatus ebenfalls überprüfen lassen“, so Dr. Dabrowski. Erwachsene sollten einmalig gegen Pertussis geimpft werden, meist in Kombination mit der nächsten fälligen Tetanus- und Diphtherie-Auffrischung. Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen soll laut STIKO alle zehn Jahre geimpft werden.

Eine besondere Rolle spielt die Impfung während der Schwangerschaft. Sie wird bei jeder Schwangerschaft empfohlen, unabhängig von früheren Impfungen. Die dabei gebildeten mütterlichen Antikörper schützen das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten, in denen das Risiko für schwere Krankheitsverläufe besonders hoch ist.

Hartnäckigen Husten und Hustenattacken ärztlich abklären lassen
Wer über längere Zeit hustet oder anfallsartige Hustenattacken entwickelt, sollte die Beschwerden ärztlich abklären lassen. Das gilt insbesondere nach Kontakt zu einer erkrankten Person oder wenn enger Kontakt zu Säuglingen besteht. „Wird Keuchhusten frühzeitig erkannt, kann eine antibiotische Behandlung die Ansteckungsfähigkeit verkürzen und damit weitere Übertragungen verhindern. Darum raten wir dazu, bestehende Impflücken zu schließen und anhaltenden Husten nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.“

 

Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de