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Behörde, Beirat und Verein fanden Kompromiss


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12. März 2008

Behörde, Beirat und Verein fanden Kompromiss

Fahrten auf Lippe weiter möglich

Kreis Unna. Die untere Landschaftsbehörde verlängert die 2007 erteilte landschaftsrechtliche Befreiung vom Befahrungsverbot der Lippe um ein Jahr. Damit kann der Verein Lippetouristik e.V. von April bis Oktober weiter in gewissem Umfang kommerzielle Kanufahrten durchführen.

„Die jetzt mit Lippetouristik und dem Landschaftsbeirat erarbeitete Regelung ist ein vernünftiger Kompromiss“, so Umweltdezernent Dr. Detlef Timpe. Die jetzt erteilte Befreiung gelte für den Bereich zwischen der Wehranlage in Werne-Stockum und Haus Dahl in Selm. Der Bereich wurde in 5 Abschnitte mit entsprechenden Ein- und Ausstiegstellen unterteilt: Wehr Stockum, Lippequerung der B 233 in Rünthe, Naturfreibad in Heil, Wehr Beckinghausen, Innenstadt Lünen, Wehr Buddenburg und Kläranlage Selm.

Zugelassen werden zwischen dem 6. April und 15. Oktober pro Abschnitt 7 Befahrungen mit maximal 10 Booten pro Fahrt. In der für 2007 erteilten Genehmigung waren in den fünf Abschnitten monatlich 2 kommerzielle Fahrten mit bis zu 15 Booten erlaubt worden.

„Mit der Reduzierung der Fahrten und Zahl der Boote haben wir den Bedenken des Landschaftsbeirates wegen einer zu großen Störung der Natur Rechnung getragen. Gleichzeitig haben wir den Raum für eine naturverträgliche Erholung durch Lippetouristik offen gehalten“, so Umweltdezernent Dr. Timpe abschließend.

Die jetzt leicht modifizierten Regelungen zu Art und Umfang einer kommerziellen Nutzung der Lippe waren 2006/2007 im Rahmen der Diskussion zur Änderung des Landschaftsplanes Lünen entwickelt worden.


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail: constanze.rauert@kreis-unna.de


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