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Auch nach Umbau der ARGEn


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21. Mai 2008

Auch nach Umbau der ARGEn

Kommunalen Einfluss erhalten

Kreis Unna. (PK) Die Einflussnahme der Kommunen muss auch nach einem Umbau der ARGen gewährleistet bleiben. Darüber waren sich alle Fraktionen im Sozialausschuss am 19. Mai einig.

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Konstruktion der ARGEn, in denen kommunale Sozialverwaltungen mit der Bundesagentur für Arbeit bei der Gewährung von Leistungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II zusammenarbeite, für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss nun für die Zeit nach 2010 eine Lösung finden.

Landrat Michael Makiolla hat bereits die Führungsverantwortung der Kommune reklamiert. Die Fraktionen formulierten es in ihren Stellungnahmen im Ausschuss ähnlich. Hartmut Ganzke hob für die SPD-Fraktion hervor, dass die vor Ort erfolgreiche Zusammenarbeit fortgesetzt werden müsse. Der beste Weg sei die Änderung des Grundgesetzes, dass Mischbehörden bis dato verbietet. Ute Giedinghagen unterstrich für die CDU, dass es darum gehen müsse das zu tun, was „am effektivsten für Langzeitarbeitslose und auch die Mitarbeiter“ sei. Ausschussvorsitzender Jochen Nadolski-Voigt machte für Bündnis 90/Die Grünen klar, dass der kommunale Einfluss für eine erfolgreiche lokale und regionale Arbeitsmarktpolitik unverzichtbar sei. Für einen großen kommunalen Anteil sprach sich schließlich auch Heike Schaumann (FDP) aus.


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail: constanze.rauert@kreis-unna.de


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