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Sprachstandsfeststellungsverfahren 2008


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21. Mai 2008

Sprachstandsfeststellungsverfahren 2008

Erste Runde abgeschlossen

Kreis Unna. In diesem Jahr wird zum zweiten Mal bei allen Kindern zwei Jahre vor der Einschulung eine Sprachstandsfeststellung durchgeführt. Sie ist im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verankert wird im Kreisgebiet durch das Schulamt für den Kreis Unna durchgeführt. Im Blickpunkt stehen diesmal die Kinder, die vom 02.09.2003 bis zum 01.09.2004 geboren wurden, also am 01.08.2010 schulpflichtig werden.

Nach Abschluss des ersten Durchgangs der Sprachstandsfeststellung im vergangenen Jahr wurde eine Vielzahl von Rückmeldungen von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrerinnen und Lehrern ausgewertet sowie zahlreiche Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aller beteiligten Gruppen geführt.

Im Ergebnis wurde das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung im Jahre 2008 überarbeitet mit dem Ziel,

  • die Rolle der Erzieherinnen und Erzieher zu stärken

  • den Aufwand insgesamt zu reduzieren

  • die notwendigen Informationen und Materialien früher allen Beteiligten zur Verfügung zu stellen

  • die Testmaterialien und Entscheidungsmatrix den Erfahrungen anzugleichen.

Eine wesentliche Änderung des Verfahrens betrifft die erste Stufe der Sprachstandsfeststellung. Von 2008 an gibt es hier drei Fallgruppen.

Die größte Gruppe ist die jener Kinder, die nach dem Test der ersten Stufe aus dem Verfahren genommen werden, weil ihre Deutschkenntnisse hinreichend sind und ihre Sprachentwicklung altersgemäß ist. Daneben tritt als Neuerung die Gruppe jener Kinder, bei denen bereits nach dem Testergebnis der ersten Stufe deutlich wird, dass sie eine zusätzliche Sprachförderung benötigen.

Die Festlegung eines zusätzlichen Sprachförderbedarfs in der ersten Stufe soll nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass dem auch die Erzieherinnen und Erzieher aus ihren bisherigen Erfahrungen mit dem Kind zustimmen. Anderenfalls wird bei diesen Kindern – wie bei jenen, bei denen der Test noch nicht eindeutig war – erneut einige Wochen später ein vertiefender Einzeltest durchgeführt.

Wie das Schulamt für den Kreis Unna mitteilt, steht es im Übrigen allen Eltern frei – unabhängig vom Ergebnis der ersten Stufe – ihr Kind am Einzeltest der zweiten Stufe teilnehmen zu lassen.

Die 1. Stufe des Verfahrens ist im Bereich des Schulamtes für den Kreis Unna in den letzten beiden Wochen vor den Osterferien und in der ersten Woche nach den Osterferien durchgeführt worden. Eine abschließende Bewertung ist erst nach Ende des gesamten Verfahrens möglich.



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Sprachstandsfeststellungen 2008

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