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Bei Auslandsreisen mit Tieren beachten


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17. September 2008

Bei Auslandsreisen mit Tieren beachten

Auch Tiere brauchen Papiere

Kreis Unna. (PK) Die Herbstferien sind für viele eine gute Gelegenheit, um auf Reisen zu gehen. Doch nicht nur zweibeinige Grenzgänger benötigen Ausweispapiere, auch ihre tierischen Freunde kommen beim Reisen nicht ohne Dokument aus. Deshalb weist die Kreis-Veterinärbehörde auf geltende Reiseregelungen hin.
  • Mit dem seit 1. Oktober 2004 gültigen EU-Heimtierausweis und einer Individualkennzeichnung per Chip können Haustiere ohne „Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis“ in alle EU-Mitgliedsstaaten reisen. Der gelbe Impfausweis ist bei Auslandsreisen nicht mehr gültig.

  • Bei Reisen in sogenannte „Nichtgelistete Drittländern“ wie z. B Türkei, Marokko benötigen Sie zur Wiedereinreise nach Deutschland eine Tollwuttiterbestimmung, die Sie vor Reiseantritt gemacht haben müssen und die im Heimtierausweis eingetragen sein muss.

  • Wer sein Tier nach England, Schweden oder Norwegen mitnehmen möchte, muss bei der Einreise ins Urlaubsland eine Tollwuttiterbestimmung (Bluttest) und eine Entwurmung nachweisen.
Nähere Informationen gibt es beim Haustierarzt oder beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter Tel. 02303/27-1539 der im Internet unter www.kreis-unna.de. Gleichzeitig erweitert die Kreisveterinärbehörde ihren Bürgerservice bietet flexible Sprechstunden an. Hierzu wird um eine persönliche Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummer (02303/27-1539) gebeten.


Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Silke Schmücker, Fon 02303 27-1113, Mail: silke.schmuecker@kreis-unna.de
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